Gemeindeanteil Einkommenssteuer
Aus Haushaltslexikon
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Einleitung
Unter dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (auch: Einkommensteueranteil) wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden, der den Städten und Gemeinden zusteht.
Aktuelle Regelung
Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen Bundesland (nach Zerlegung). Der Rest des Aufkommens fließt in beiden Fällen hälftig Bund und Ländern zu.