Finanzhaushalt

Aus Haushaltslexikon

Einleitung

Der Finanzhaushalt ist ein Baustein des Drei-Komponenten-Modells der kommunalen Haushaltsführung. Als Instrument der Finanzrechnung bildet er die Zahlungsströme, den »Cash-Flow«, in einer Haushaltsperiode ab. So wird sichtbar, welche Einzahlungen eingegangen sind, welche Auszahlungen geleistet wurden und wie sich letzendlich der Bestand an Finanzmitteln geändert hat.

Das Ergebnis dieser Berechnung schlägt sich in der kommunalen Bilanz entsprechend auf der Aktivseite nieder, indem sich die liquiden Mittel erhöhen oder vermindern.

Was steht konkret in einem Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt hat drei wesentliche Komponenten. Er weist konkret aus:

  • Die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
    • Steuern und ähnliche Abgaben
    • Zuwendungen und allgemeine Umlagen
    • sonstige Transfereinzahlungen
    • öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
    • privatrechtliche Leistungsentgelte
    • Kostenerstattungen und Kostenumlagen
    • sonstige Einzahlungen
    • Zinsen, Rückflüsse von Darlehen und ähnliche Einzahlungen
    • Personalauszahlungen
    • Versorgungsauszahlungen
    • Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
    • Zinsen, Gewährung von Darlehen und ähnliche Auszahlungen
    • Transferauszahlungen
    • sonstige Auszahlungen
  • Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
    • Einzahlungen aus Investitionszuwendungen und –beiträgen,
    • Einzahlungen aus der Veränderung von Vermögensgegenständen
    • Auszahlungen für eigene Investitionen
    • Auszahlungen von Zuwendungen für Investitionen Dritter
  • Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten
    • Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
    • Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen

Beispiele von Rechtsprechungen:
§ 47 GemHVO in Hessen
§ 3 GmHVO in Baden-Württemberg
§ 3 GemHVO-Doppik in Schleswig-Holstein