Finanzhaushalt: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten
 
*Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten
  
Was genau unter diese drei Kategorien fällt, beschreibt [www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/xrl/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1l&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-DoppikGemHVHEV1P47&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint § 47 der hessischen Gemeindehaushaltsverordnung].
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Was genau unter diese drei Kategorien fällt, beschreibt [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=3e&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GemOHE2005V9P92&doc.part=S&toc.poskey=#docid:2181415,48,20111231 § 47 der hessischen Gemeindehaushaltsverordnung].

Version vom 11. Januar 2016, 17:37 Uhr

Einleitung

Der Finanzhaushalt ist ein Baustein des Drei-Komponenten-Modells der kommunalen Haushaltsführung. Als Instrument der Finanzrechnung bildet er die Zahlungsströme, den »Cash-Flow«, in einer Haushaltsperiode ab. So wird sichtbar, welche Einzahlungen eingegangen sind, welche Auszahlungen geleistet wurden und wie sich letzendlich der Bestand an Finanzmitteln geändert hat.

Das Ergebnis dieser Berechnung schlägt sich in der kommunalen Bilanz entsprechend auf der Aktivseite nieder, indem sich die liquiden Mittel erhöhen oder vermindern.

Was steht konkret in einem Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt hat drei wesentliche Komponenten. Er weist konkret aus:

  • Die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
  • Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
  • Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten

Was genau unter diese drei Kategorien fällt, beschreibt § 47 der hessischen Gemeindehaushaltsverordnung.