Finanzerträge

Aus Haushaltslexikon

Version vom 4. August 2021, 15:20 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zu den Finanzerträgen gehören der Wertzuwachs aus Zinsen, Beteiligungen und ähnlichen Einnahmen. Sie umfassen sowohl laufende als auch einmalige Erträge (z. B. Abgangserfolge), es werden also alle Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen im Ergebnishaushalt berücksichtigt.

Originalbeitrag von Haushaltssteuerung.de weitere Informationen finden Sie hier