Beteiligungsbericht

Aus Haushaltslexikon

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Im Beteiligungsbericht stehen Informationen über die Beteiligungen einer Kommune an Unternehmen und Gesellschaften. Zu den Informationen zählen die Ziele und Leistungen der Beteiligungen, Erfüllungen von öffentlichen Zwecken und die Entwicklung der Bilanzen über einen zeitlichen Raum. Außerdem werden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse den Beteiligungen hinzugefügt.

Gemäß des §123a GemHVO ist in hessischen Kommunen ein solcher Bericht aufzustellen.

Originalbeitrag von Haushaltssteuerung.de weitere Informationen finden Sie hier