Beteiligungsbericht
Aus Haushaltslexikon
Version vom 14. Juni 2019, 08:11 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
Im Beteiligungsbericht stehen Informationen über die Beteiligungen einer Kommune an Unternehmen und Gesellschaften. Zu den Informationen zählen die Ziele und Leistungen der Beteiligungen, Erfüllungen von öffentlichen Zwecken und die Entwicklung der Bilanzen über einen zeitlichen Raum. Außerdem werden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse den Beteiligungen hinzugefügt.
Gemäß des § 123a des HGO ist in hessischen Kommunen ein solcher Bericht aufzustellen.
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