Aufwendungen

Aus Haushaltslexikon

Personalaufwendungen

Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.


Versorgungsaufwendungen

Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen.


Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden.


Abschreibungen

Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv).


Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen

Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände.


Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband.


Transferaufwendungen

Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien.


Sonstige ordentliche Aufwendungen

Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software.




Zinsen und andere Finanzaufwendungen

Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen.


Außerordentliche Aufwendungen

Aufwendungen außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Werteminderungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Abschreibungen aufgrund von Naturkatastrophen dar oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen.