Aufwendungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. | Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. | ||
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=== Versorgungsaufwendungen === | === Versorgungsaufwendungen === | ||
Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen. | Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen. | ||
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=== Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen === | === Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen === | ||
Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden. | Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden. | ||
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=== Abschreibungen === | === Abschreibungen === | ||
Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv). | Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv). | ||
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=== Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen === | === Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen === | ||
Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände. | Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände. | ||
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=== Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen === | === Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen === | ||
Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband. | Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband. | ||
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=== Transferaufwendungen === | === Transferaufwendungen === | ||
Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien. | Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien. | ||
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=== Sonstige ordentliche Aufwendungen === | === Sonstige ordentliche Aufwendungen === | ||
Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software. | Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software. | ||
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=== Zinsen und andere Finanzaufwendungen === | === Zinsen und andere Finanzaufwendungen === | ||
Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen. | Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen. | ||
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=== Außerordentliche Aufwendungen === | === Außerordentliche Aufwendungen === | ||
Aufwendungen außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Werteminderungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Abschreibungen aufgrund von Naturkatastrophen dar oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. | Aufwendungen außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Werteminderungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Abschreibungen aufgrund von Naturkatastrophen dar oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. |
Version vom 17. November 2016, 17:16 Uhr
Personalaufwendungen
Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden.
Abschreibungen
Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv).
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen
Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände.
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen
Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband.
Transferaufwendungen
Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software.
Zinsen und andere Finanzaufwendungen
Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen.
Außerordentliche Aufwendungen
Aufwendungen außerordentlicher Art entstehen durch unregelmäßige Werteminderungen, die eher selten vorkommen und nicht zur gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit zählen. Ein Beispiel dafür stellen Abschreibungen aufgrund von Naturkatastrophen dar oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen.