Anhang zum Haushaltsplan

Aus Haushaltslexikon

Dem Haushaltsplan sind nach...

...§ 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm
  • Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)
  • Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
  • Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften
  • Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE
  • Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen
  • Letzter Jahresabschluss
  • Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept
  • Stellenplan

...§ 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • Finanzplan inkl. Investitionsprogramm
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
  • Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
  • Letzter Gesamtabschluss
  • Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen
  • Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
  • Übersicht über die Budgets

...§ 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Vorbericht
  • die Bilanz des Vorvorjahres
  • eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
  • eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
  • eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen
  • die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat
  • die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der Haushaltssatzung Festsetzungen erfolgen