Kommunale Selbstverwaltung
Aus Haushaltslexikon
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Die kommunale Selbstverwaltung ist ein grundlegendes Prinzip der Verwaltung in Deutschland, das den Kommunen das Recht und die Verantwortung gibt, ihre eigenen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dieses Prinzip ist in Artikel 28 des Grundgesetzes verankert. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen eigenverantwortlich und unabhängig von staatlichen Eingriffen agieren können.