Umsatzsteueranteil
Aus Haushaltslexikon
Version vom 14. August 2024, 10:40 Uhr von EORedakteur (Diskussion | Beiträge)
Einleitung
Der Umsatzsteueranteil bezeichnet erstens denjenigen Teil des Umsatzsteueraufkommens, der den Gemeinden zusteht (Umsatzsteueranteil der Gemeinden).
Gesetzliche Regelung
Die Gemeinden erhalten einen Anteil von rund 2% des Aufkommens der Umsatzsteuer (Stand: 2013). Der Rest des Aufkommens der Umsatzsteuer fließt dem Bund (53,4%) und den Bundesländern (44,6%) zu. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des Umsatzsteueranteils zweitens auch für den Umsatzsteueranteil des Bundes bzw. drittens für den Umsatzsteueranteil der Länder verwendet.