Der Haushaltsplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune (§§ 95, 96 HGO). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und [[Ausgaben]] zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs. | Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune (§§ 95, 96 HGO). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und [[Ausgaben]] zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs. | ||
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Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein. | Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein. | ||
Aktuelle Version vom 13. August 2024, 14:17 Uhr
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune (§§ 95, 96 HGO). Er ist verbindlich aufzustellen und beinhaltet alle Einnahmen/Erträge und Auszahlungen/Aufwendungen innerhalb einer Haushaltsperiode. Er ermächtigt die Kommune Aufwendungen und Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen und dient zur Feststellung des Finanzbedarfs. Dabei bildet die Haushaltssatzung die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Haushaltsplans. Zudem muss der Haushaltsplan einheitlich und vergleichbar sein.
Er wird wie folgt gegliedert: