Stellenplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Haushaltslexikon

 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
−
Enthält eine Aufstellung der (Plan-)Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeitern. Auch werden freie, besetzte und besetzbare Stellen ausgewiesen. Gesondert aufzuführen sind Stellen von Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen. Siehe auch [§ 5 GemHVO]
+
Enthält eine Aufstellung der (Plan-)Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeitern. Auch werden freie, besetzte und besetzbare Stellen ausgewiesen. Gesondert aufzuführen sind Stellen von Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen. Siehe auch [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/%C2%A7_92_GemO_HE_2005_jlr-GemOHE2005V18P92.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-GemOHE2005V18P92%22%2C%22portalId%22%3A%22bshe%22%7D&_=%2F%C2%A7_92_GemO_HE_2005_jlr-GemOHE2005V18P92.pdf§ 5 GemHVO]

Aktuelle Version vom 8. August 2024, 09:08 Uhr

Enthält eine Aufstellung der (Plan-)Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeitern. Auch werden freie, besetzte und besetzbare Stellen ausgewiesen. Gesondert aufzuführen sind Stellen von Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen. Siehe auch 5 GemHVO