Finanzrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Haushaltslexikon
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Finanzrechnung ist ein Teil des doppischen [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Jahresabschluss_einer_Kommune Jahresabschlusses] einer Kommune. Die…“) |
|||
| (4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Die Finanzrechnung ist ein Teil des doppischen | + | Die Finanzrechnung ist ein Teil des doppischen Jahresabschlusses einer Kommune. Die Finanzrechnung erfasst alle tatsächlich getätigten Ein- und Auszahlungen innerhalb eines [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsjahr Haushaltsjahres]. |
| − | Die Finanzrechnung bildet das Gegenstück zum [ | + | Die Finanzrechnung bildet das Gegenstück zum [[Finanzhaushalt]] und ist entsprechend gleich aufgebaut und gegliedert. Analog zu den [[Teilfinanzhaushalten]] werden zusätzlich die Teilfinanzrechnungen aufgestellt. |
| + | |||
| + | [[Category:Inhaltsverzeichnis]] | ||
Aktuelle Version vom 4. August 2021, 15:08 Uhr
Die Finanzrechnung ist ein Teil des doppischen Jahresabschlusses einer Kommune. Die Finanzrechnung erfasst alle tatsächlich getätigten Ein- und Auszahlungen innerhalb eines Haushaltsjahres. Die Finanzrechnung bildet das Gegenstück zum Finanzhaushalt und ist entsprechend gleich aufgebaut und gegliedert. Analog zu den Teilfinanzhaushalten werden zusätzlich die Teilfinanzrechnungen aufgestellt.