Zinsaufwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zinsaufwendungen umfassen die Kosten eines Darlehens wie die Zahlung von Zinsen aus [[Bankkrediten]] bzw. kurzfristigen Krediten ([[Kassenkredit]]), die zur Beschaffung von finanziellen Mitteln von der Kommune abgeschlossen wurden. Erst wenn alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft oder unzweckmäßig sind, darf eine Kommune einen [[Kredit]] zur Beschaffung von Kapital aufnehmen (§§ 103, 105 HGO).
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Zinsaufwendungen umfassen die Kosten eines Darlehens wie die Zahlung von Zinsen aus [[Bankkrediten]] bzw. kurzfristigen Krediten ([http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredite Kassenkredite]), die zur Beschaffung von finanziellen Mitteln von der Kommune abgeschlossen wurden. Erst wenn alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft oder unzweckmäßig sind, darf eine Kommune einen [[Kredit]] zur Beschaffung von Kapital aufnehmen (§§ 103, 105 HGO).

Version vom 13. September 2016, 16:58 Uhr

Zinsaufwendungen umfassen die Kosten eines Darlehens wie die Zahlung von Zinsen aus Bankkrediten bzw. kurzfristigen Krediten (Kassenkredite), die zur Beschaffung von finanziellen Mitteln von der Kommune abgeschlossen wurden. Erst wenn alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft oder unzweckmäßig sind, darf eine Kommune einen Kredit zur Beschaffung von Kapital aufnehmen (§§ 103, 105 HGO).