Kassenkredit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Einleitung ===
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#WEITERLEITUNG [[Liquiditätskredit]]
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Ein Liquiditätskredit, auch Kassenkredit oder Kassenverstärkungskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, ähnlich wie ein Dispokredit bei Privatpersonen. Mit einem Liquiditätskredit decken Kommunen ihren kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln. Da die kommunalen Einnahmen hauptsächlich aus einmaligen Steuereinnahmen stammen, [[Ausgaben]] jedoch über das ganze Jahr verteilt werden, sollen die Liquiditätskredite sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben. Liquiditätskredite sind also eine Vorfinanzierung der im [[Haushaltsplan]] festgelegten Einnahmen.
 
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Liquiditätskredite zeichnen sich durch eine sehr kurze Laufzeit von unter einem Jahr aus. Dadurch müssen sie oft durch eine Umschuldung abgelöst werden. Das macht Liquiditätskredite sehr anfällig gegenüber Zinsschwankungen.
 
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===Entwicklung der Liquiditätskredite seit 1990 ===
 
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Den ursprünglichen Verwendungszweck der Liquiditätskredite, die kurzfristige Liquiditätsgenerierung, wurde immer mehr aufgeweicht. In den letzten 25 Jahren entwickelten sich Liquiditätskredite, bedingt durch den Rückgang kommunaler Einnahmen bei gleichzeitig steigenden [[Ausgaben]], immer mehr zu einer dauerhaften Schuldenlast. Drückte die deutschen Kommunen 1990 noch eine Schuldenlast von ungefähr einer Milliarde Euro aus Liquiditätskrediten, explodierte diese Zahl ab Mitte der 1990er Jahre. Heute belastet die deutschen Kommen das fünfzigfache an Schulden durch Liquiditätskredite.
 
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=== Liquiditätskredite nach der Reform des kommunalen Rechnungswesens ===
 
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Durch die gestiegene Schuldenlast durch Liquiditätskredite wurden in einigen Bundesländern, im Zuge der Reform des kommunalen Rechnungswesens, verschiedene Regelungen eingeführt, um die Liquiditätskredite wieder ihrem eigentlichen Sinn zuzuführen. So muss beispielsweise in vielen Ländern, darunter auch in Hessen, eine Höchstgrenze für Liquiditätskredite in der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltssatzung Haushaltssatzung] verankert werden (vgl. [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/2/24/%C2%A7105HGO_Hessen.pdf § 105 Hessische Gemeindeordnung]).
 
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[[Category:Inhaltsverzeichnis]]
 

Aktuelle Version vom 7. August 2025, 12:54 Uhr

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