Umsatzsteueranteil: Unterschied zwischen den Versionen
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[http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteueranteil.html Definitionsherkunft] | [http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteueranteil.html Definitionsherkunft] | ||
Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:40 Uhr
Einleitung
Der Umsatzsteueranteil bezeichnet erstens denjenigen Teil des Umsatzsteueraufkommens, der den Gemeinden zusteht (Umsatzsteueranteil der Gemeinden).
Gesetzliche Regelung
Die Gemeinden erhalten einen Anteil von rund 2% des Aufkommens der Umsatzsteuer (Stand: 2013). Der Rest des Aufkommens der Umsatzsteuer fließt dem Bund (53,4%) und den Bundesländern (44,6%) zu. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des Umsatzsteueranteils zweitens auch für den Umsatzsteueranteil des Bundes bzw. drittens für den Umsatzsteueranteil der Länder verwendet.