Umsatzsteueranteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinden erhalten einen Anteil von rund 2% des Aufkommens der Umsatzsteuer (Stand: 2013). Der Rest des Aufkommens der Umsatzsteuer fließt dem Bund (53,4%) und den Bundesländern (44,6%) zu. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des Umsatzsteueranteils zweitens auch für den Umsatzsteueranteil des Bundes bzw. drittens für den Umsatzsteueranteil der Länder verwendet.  
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Die Gemeinden erhalten einen Anteil von rund 2% des Aufkommens der [[Umsatzsteuer]] (Stand: 2013). Der Rest des Aufkommens der [[Umsatzsteuer]] fließt dem Bund (53,4%) und den Bundesländern (44,6%) zu. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des Umsatzsteueranteils zweitens auch für den Umsatzsteueranteil des Bundes bzw. drittens für den Umsatzsteueranteil der Länder verwendet.  
  
 
== Weblinks ==
 
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[http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteueranteil.html Definitionsherkunft]
 
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Aktuelle Version vom 14. August 2024, 10:40 Uhr

Einleitung

Der Umsatzsteueranteil bezeichnet erstens denjenigen Teil des Umsatzsteueraufkommens, der den Gemeinden zusteht (Umsatzsteueranteil der Gemeinden).

Gesetzliche Regelung

Die Gemeinden erhalten einen Anteil von rund 2% des Aufkommens der Umsatzsteuer (Stand: 2013). Der Rest des Aufkommens der Umsatzsteuer fließt dem Bund (53,4%) und den Bundesländern (44,6%) zu. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des Umsatzsteueranteils zweitens auch für den Umsatzsteueranteil des Bundes bzw. drittens für den Umsatzsteueranteil der Länder verwendet.

Weblinks

Definitionsherkunft