Ordentliche Aufwendungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Haushaltslexikon

(Die Seite wurde neu angelegt: „Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter und Dienstleistungen.…“)
 
 
(11 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
−
Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter und Dienstleistungen. Wie bei den ordentlichen Erträgen sind die meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die ordentlichen Erträge.
+
Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören [[Ausgaben]] für empfangene Güter sowie Dienstleistungen und sind meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Ordentliche_Ertr%C3%A4ge ordentlichen Erträge].
−
Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%).
 
−
Die ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt, den einzelnen Teilhaushalten sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.
 
  
−
[https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ordentliche.html]
+
Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen:
 +
*Personalaufwand (ca. 30%)
 +
*Sachaufwand (ca. 25%)
 +
*Transfers (ca. 43%)
 +
*[https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Zinsen_und_Zinsaufwendungen Zinsaufwände] (ca. 3%)
 +
 
 +
Die ordentlichen Aufwendungen werden im [[Ergebnishaushalt]], in den [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Teilfinanzhaushalt Teilhaushalten] sowie final in der [[Ergebnisrechnung]] abgebildet.
 +
 
 +
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ordentliche.html '''''hier''''']
 +
 
 +
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]

Aktuelle Version vom 12. August 2024, 09:29 Uhr

Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter sowie Dienstleistungen und sind meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die ordentlichen Erträge.

Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen:

  • Personalaufwand (ca. 30%)
  • Sachaufwand (ca. 25%)
  • Transfers (ca. 43%)
  • Zinsaufwände (ca. 3%)

Die ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt, in den Teilhaushalten sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.

Originalbeitrag von Haushaltssteuerung.de weitere Informationen finden Sie hier