Umsatzsteuer

Aus Haushaltslexikon

Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die in Deutschland verkauft werden. Mit einem Steueraufkommen von über 30 % zählt sie neben der Einkommensteuer zu den wichtigsten Steuern in Deutschland. Die Höhe des Satzes ist abhängig von dem Produkt oder der Dienstleistung und im Umsatzsteuergesetz § 12 (UStG) festgelegt. Als Bemessungsgrundlage wird normalerweise das Entgelt herangezogen.

Die Umsatzsteuer muss also jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen. Lediglich die Unternehmen, die unter die Kategorie der Kleinunternehmerregelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Einige Waren und Leistungen sind steuerbefreit; dazu zählen beispielsweise Auslandslieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7% (vor allem Lebensmittel und geistiges Eigentum), für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Satz von 5,5 % und 10,7 %. Alle anderen Waren- und Leistungsgruppen müssen den Regelsteuersatz von 19 % zahlen.

Das dadurch erwirtschaftete Steueraufkommen wird auf den Bund, die Länder und die Kommunen verteilt. Der Bund erhält etwa 52 %, die Länder 45,5 % und die Kommunen gut 2 % (Stand 2015).

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