Teilergebnis und Teilfinanzhaushalt

Aus Haushaltslexikon

Einleitung

Ein Teilhaushalt, auch Teilplan oder Teilhaushaltsplan genannt, ist ein elementarer Bestandteil des Haushaltsplans in der Doppik. Kommunen können ihren Haushalt funktional nach Produktbereichen oder institutionell nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gliedern. Bei einer funktionalen Gliederung kann ein Teilhaushalt mehrere Produktbereiche umfassen, bei einer institutionellen Organisation kann ein Produktbereich auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.

Am häufigsten ist die Gliederung der Teilhaushalte nach Produktbereichen anzutreffen. Dies hat praktische Gründ, denn während sich Organisationsstrukturen mit den Jahren ändern können und sich möglicherweise auch die Aufgabenverteilung verändert, bleiben die von einer Kommune erbrachten Leistungen, die von ihr in diesem Sinne erzeugten »Produkte«, weitgehend unverändert.

Nach der Hessischen Gemeindeverordnung muss ein Teilhaushalt jeweils ein Budget bilden. Zudem besteht jeder Teilhaushalt aus dem Teilfinanzhaushalt sowie dem Teilergebnishaushalt (siehe auch § 4 GemHVO in Hessen).

Weitere Beispiele von Rechtsprechungen:
§ 4 GemHVO in Baden-Württemberg
§ 4 GemHVO in Schleswig-Holstein

Warum werden Teilhaushalte erstellt

Die Bedeutung und Funktion der Teilhaushalte ergibt sich aus dem Kontext des Haushaltsplanes: Auf Grundlage der vom Rat einer Kommune beschlossenen Haushaltssatzung verleiht der Haushaltsplan der kommunalen Verwaltung eine Handlungsermächtigung für den Planungszeitraum. Sowohl der Ergebnisplan als auch der Finanzplan stellen als Teil des Haushaltsplanes somit eine Ermächtigung dar, denn die eigentliche Budgethoheit liegt beim Rat und nicht der kommunalen Verwaltung. Die Aufgabe der Teilhaushalte besteht nun darin genauer zu spezifizieren, wie diese Ermächtigung im Detail aussieht.

Der Teilfinanzhaushalt

Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden. Im Teilfinanzhaushalt sind

  • die Einzahlungen
  • aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,
  • aus der Veräußerung von Sachanlagen,
  • aus der Veräußerung von Finanzanlagen,
  • aus Beiträgen u.ä. Entgelten,
  • die sonstigen Investitionseinzahlungen,

und die Auszahlungen

  • für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • für Baumaßnahmen,
  • für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
  • für den Erwerb von Finanzanlagen,
  • von aktivierbaren Zuwendungen sowie
  • die sonstigen Investitionsauszahlungen

einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen.

Der Teilergebnishaushalt

Der Teilergebnishaushalt, der zweite verpflichtende Bestandteil eines Teilhaushalts, ist identisch zur Struktur des Ergebnishaushalts, beschränkt sich jedoch auf den Teilhaushalt. Der Teilergebnishaushalt, als Bestandteil der Teilergebnisrechnung, erfasst die geplanten Erträge und Aufwendungen, im Unterschied zu den Ein- uns Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes. Dadurch stellt er einen Budgetrahmen für die ordentlichen Erträge und Aufwendungen des entsprechenden Teilhaushalts.