Solidarpakt

Aus Haushaltslexikon

Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer vorantreiben sollte. Durch Transferleistungen sollten finanzielle Lasten der neuen Bundesländer, die durch die Teilung und Wiedervereinigung entstanden, im Rahmen des (westlichen) Länderfinanzausgleichs beglichen werden, so dass kommunale Defizite und infrastrukturelle Lücken an den westdeutschen Standard angepasst werden konnten.

Der Solidarpakt I, der sich auf eine Summe von 106,7 Milliarden DM belief, wurde 2004 aufgelöst und durch den Solidarpakt II ersetzt, der bis 2019 eingesetzt wird und in § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes definiert ist. Hier werden den ostdeutschen Ländern etwa 156,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um vor allem die schlechte Finanzkraft der ostdeutschen Kommunen auszugleichen. Weiterhin dient er dazu, die Wirtschaftsförderung, Verkehrsinvestitionen, den Wohnungs- und Städtebau, Forschung und Entwicklung, Bildung sowie den Abbau von ökologischen Altlasten zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie bei Haushaltssteuerung.de, u.a. hier (Solidarpakt I) und hier (Solidarpakt II)