Schulumlage

Aus Haushaltslexikon

Die Schulumlage ist ein Zuschlag zur Kreisumlage, der von den Landkreisen erhoben werden kann. Diese Zulage wird von kreisangehörigen Kommunen eingefordert, die nicht selbst Schulträger sind. Sie dient dazu, die Kreise selbst als Schulträger zu entlasten. Die Höhe der Schulumlage ergibt sich aus der Multiplikation der Kreisumlage mit dem vom Landkreis festgelegtem Umlagesatz.

In Hessen ist die Erhebung der Schulumlage im § 37 HFAG des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) geregelt, wonach ein Landkreis einen Hebesatz aus einer Kombination des Hebesatzes der Kreis- und der Schulumlage errechnen kann.