Kommunaler Rettungsschirm

Aus Haushaltslexikon

Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf § 92 HGO auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der Grundsteuer A und Grundsteuer B vor allem durch die Gewerbesteuer gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.

Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen. Dies soll dem Zweck dienen, dass sie sich auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.

Der Schutzschirm ist im Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG) vom Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer Kassenkredite identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen und Kreisen für die Teilnahme entschieden.

In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem durch die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.