Gewerbesteuerumlage

Aus Haushaltslexikon

Die Gewerbesteuerumlage wurde in § 6 im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen, welches das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt, festgelegt. Sie ist ein Teil der Gewerbesteuer, der von den Gemeinden an den Bund und die Länder abgeführt wird.

Da die Kommunen ihre finanziellen Einnahmen hauptsächlich über die Gewerbesteuer erzielen, sind sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen. Um diese Unsicherheit etwas auszugleichen, wird ein Teil der Gewerbesteuererträge abgegeben. Um die so entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen, kommt im Gegenzug den Kommunen ein Anteil am Einkommensteueraufkommen der Länder zu. Dadurch werden die kommunalen Einnahmequellen auf eine breitere und sichere Basis gestellt.

Die Höhe der Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages und des Hebesatzes, der von der Kommune erhoben wird. Mit dieser Berechnung soll verhindert werden, dass die Höhe der Umlage unabhängig vom Hebesatz errechnet wird und so eine gerechte Einnahmensgrundlage existiert.

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