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	<title>Haushaltslexikon - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Transferleistung&amp;diff=800</id>
		<title>Transferleistung</title>
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		<updated>2018-05-15T13:50:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als Transferleistungen gelten allgemeinhin staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass automatisch eine ökonomische Gegenleistung vom Empfänger erfolgen muss. Dazu zählen monetäre wie reale Übertragungen. Mit solchen Leistungen kann der Staat also keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, sondern er ist hier im Sinne des Sozialstaates als Hilfestellung für meist Bedürftige tätig. Im deutschen Sozialstaat zählt beispielsweise das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu solchen Leistungen. Es gibt aber auch staatliche Dienste, die ohne einen Nachweis von Bedürftigkeit gezahlt werden, wie das Kindergeld oder das Elterngeld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Genauso gelten Steuern oder Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (z. B. betriebliche Altersvorsorge oder Lohnfortzahlung) zu solchen Diensten. Auch Zahlungen des Staates an internationale Organisationen zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft können zu diesen Leistungen zählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Transferleistung&amp;diff=799</id>
		<title>Transferleistung</title>
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		<updated>2018-05-15T13:35:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Als Transferleistungen gelten allgemeinhin staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass automatisch eine ökonomische Gegenleistung…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als Transferleistungen gelten allgemeinhin staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass automatisch eine ökonomische Gegenleistung vom Empfänger erfolgen muss. Dazu zählen monetäre wie reale Übertragungen. Mit solchen Leistungen kann der Staat also keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, sondern er ist hier im Sinne des Sozialstaates als Hilfestellung für meist Bedürftige tätig. Im deutschen Sozialstaat zählt beispielsweise das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu solchen Leistungen. Es gibt aber auch staatliche Dienste, die ohne einen Nachweis von Bedürftigkeit gezahlt werden, wie das Kindergeld oder das Elterngeld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Genauso gelten Steuern oder Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (z. B. betriebliche Altersvorsorge oder Lohnfortzahlung) zu solchen Diensten. Auch Zahlungen des Staates an internationale Organisationen zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft können zu diesen Leistungen zählen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ausgaben&amp;diff=798</id>
		<title>Ausgaben</title>
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		<updated>2018-05-15T13:03:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ausgaben im [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Doppik doppischen Sinne] vermindern das Geldvermögen. Das Geldvermögen seinerseits ist die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand und den Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten. Somit zählen Auszahlungen, Minderungen des Bestandes an Forderungen, sowie Vermehrungen der Geldschulden zu den Ausgaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgaben im kameralen Sinne entsprechen weitestgehend dem doppischen Begriff der Auszahlung und bezeichnen somit den Abfluss an liquiden Mitteln. Werden Ausgabepositionen als Haushaltsansätze in den Haushaltsplan aufgenommen, so haben sie den Stellenwert einer Ausgabeermächtigung. Ausgaben werden dann im Haushaltsplan angesetzt, wenn sie im entsprechenden Haushaltsjahr voraussichtlich fällig und somit kassenwirksam werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''Haushaltssteuerung.de'''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ausgabe.html '''hier'''].''&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarpakt&amp;diff=797</id>
		<title>Solidarpakt</title>
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		<updated>2018-05-15T12:43:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer vorantreiben sollte. Durch Transferleistungen sollten finanzielle Lasten der neuen Bundesländer, die durch die Teilung und Wiedervereinigung entstanden, im Rahmen des (westlichen) Länderfinanzausgleichs beglichen werden, so dass kommunale Defizite und infrastrukturelle Lücken an den westdeutschen Standard angepasst werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Solidarpakt I, der sich auf eine Summe von 106,7 Milliarden DM belief, wurde 2004 aufgelöst und durch den Solidarpakt II ersetzt, der bis 2019 eingesetzt wird und in [https://www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/__11.html § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes]  definiert ist. Hier werden den ostdeutschen Ländern etwa 156,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um vor allem die schlechte Finanzkraft der ostdeutschen Kommunen auszugleichen. Weiterhin dient er dazu, die Wirtschaftsförderung, Verkehrsinvestitionen, den Wohnungs- und Städtebau, Forschung und Entwicklung, Bildung sowie den Abbau von ökologischen Altlasten zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie bei [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''], u.a.  [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-i.html '''''hier''''']  (Solidarpakt I) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-ii.html '''''hier'''''] (Solidarpakt II)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunaler_Rettungsschirm&amp;diff=796</id>
		<title>Kommunaler Rettungsschirm</title>
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		<updated>2018-05-15T12:40:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sie sich auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] vom Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen und Kreisen für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem durch die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produkthaushalt&amp;diff=795</id>
		<title>Produkthaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produkthaushalt&amp;diff=795"/>
		<updated>2018-05-15T12:38:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Produkthaushalt ist ein Dokument, in dem der Haushaltsplan einer Kommune mit Ergebnissen und Leistungen der Verwaltungseinheiten dargestellt ist. Es geht hier im Wesentlichen um die Produkte der Einheiten und welche Art, welche Menge und Qualität sie mit ihrem Budget erbringen sollen. Der im Produkthaushalt umfasste Leistungsumfang wird von der Landesregierung für das Haushaltsjahr geplant, um der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben und Zielen zu dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Punkten gehören:&lt;br /&gt;
*allgemeine Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsvermerke&lt;br /&gt;
*ein Leistungsplan&lt;br /&gt;
*ein Erfolgsplan&lt;br /&gt;
*ein Finanzplan&lt;br /&gt;
*kameraler Haushalt (z.B. zwecks Abbildung statistischer Anforderungen)&lt;br /&gt;
*Überleitungsrechnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Produkthaushalt unterscheidet sich je nach kameraler und doppischer Buchführung. Bei einem kameralen Haushalt werden die Daten des bisherigen Haushaltes neu geordnet mit Angabe von Ressourcen, Zielen und Vereinbarungen. In der Doppik werden die grundlegenden Daten in Form von Erträgen und Aufwendungen dargestellt, die den Ressourcenverbrauch abbilden und/oder Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung bereitstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-produkthaushalt.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Pflichtleistungen_und_freiwillige_Leistungen&amp;diff=794</id>
		<title>Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Pflichtleistungen_und_freiwillige_Leistungen&amp;diff=794"/>
		<updated>2018-05-15T12:36:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind im [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html Art. 28 Abs. 2 GG] in der kommunalen Selbstverwaltung enthalten, wonach die Kommunen grundsätzlich für alle örtlichen Angelegenheiten zuständig sind und zu denen sie sich verpflichten. Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:&lt;br /&gt;
*Bauleitplanung und Bauaufsicht&lt;br /&gt;
*Abwasserbeseitigung&lt;br /&gt;
*Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Schulentwicklungsplanung&lt;br /&gt;
*Ordnungsverwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter freiwillige Leistungen oder Aufgaben fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben wie:&lt;br /&gt;
*Beratungsstellen&lt;br /&gt;
*Museen und Bibliotheken&lt;br /&gt;
*Jugendeinrichtungen&lt;br /&gt;
*Sportplätze und Freibäder&lt;br /&gt;
*Tierparks und weitere Freizeitangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Leistungen geraten allerdings als erstes in Bedrängnis, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-pflichtaufgaben.html '''''hier'''''] (Pflichtaufgaben) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufgaben-freiwillige.html '''''hier'''''] (freiwillige Aufgaben)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Beteiligungsbericht&amp;diff=793</id>
		<title>Beteiligungsbericht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Beteiligungsbericht&amp;diff=793"/>
		<updated>2018-05-15T12:34:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Im Beteiligungsbericht stehen Informationen über die Beteiligungen einer Kommune an Unternehmen und Gesellschaften. Zu den Informationen zählen die Ziele und Leistungen der Beteiligungen, Erfüllungen von öffentlichen Zwecken und die Entwicklung der Bilanzen über einen zeitlichen Raum. Außerdem werden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse den Beteiligungen hinzugefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß des [http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,197 § 123a] des HGO ist in hessischen Kommunen ein solcher Bericht aufzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-beteiligungsbericht.html '''''hier'''''] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA)&amp;diff=792</id>
		<title>Kommunaler Finanzausgleich (FKA)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA)&amp;diff=792"/>
		<updated>2018-05-15T12:32:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Finanzausgleich ist ein Instrument, um die Finanzkraft von Kommunen anzugleichen. Durch ein System von Zuweisungen, die den Kommunen von den Bundesländern (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106 Abs. 7 GG]) ausgezahlt werden, soll die kommunale Finanzausstattung ausgeglichen werden. Zum anderen sollen die Kommunen einen eigenen Beitrag zur kommunalen Finanzierung leisten, damit sie Aufgaben in Eigenverantwortlichkeit übernehmen können. Dies ist kein unerheblicher Punkt, da in Westdeutschland immerhin 32% und in Ostdeutschland 49%  die Ausgaben vom KFA gedeckt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Finanzausgleich ist in zwei Richtungen gegliedert. Er ist zum einen vertikal zwischen dem Bundesland und seinen Kommunen organisiert, zum anderen horizontal zwischen den Kommunen eines Landes untereinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der KFA wird länderspezifisch über das kommunale Finanzausgleichsgesetz festgelegt und ist auch abhängig vom jeweiligen Landeshaushalt, so dass sich die einzelnen Maßnahmen teilweise stark voneinander unterscheiden. Dabei ist das grundsätzliche Prinzip relativ einfach. Das Land stellt einen prozentualen Anteil seiner Steuereinnahmen den Kommunen zur Verfügung, der sich nach einem bestimmten Schlüssel, durch die Steuerkraft einer Kommune festgelegt, bemisst. Wenn sie unter dem Bedarf liegt, wird der fehlende Betrag vom Land aufgefüllt (vertikal). Wenn die Steuerkraft allerdings über dem Bedarf liegt, bekommen die Kommunen keine Zuweisungen und müssen ihrerseits durch eine Umlage zum Finanzausgleich beitragen (horizontal).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisungen] erhalten die Kommunen auch  Zweckzuweisungen oder Bedarfszuweisungen für Investitionen oder spezielle Aufträge.&lt;br /&gt;
Durch diese Regelung sollen finanzwirtschaftliche Funktionen der Kommunen umgesetzt werden, wie z. B. die Allokationsfunktion, die Verteilungsfunktion oder die Versicherungsfunktion. Viele Bundesländer haben zudem auch ein eigenes System entwickelt, um ihre Kommunen zu entschulden, die als Förderprogramme oder Sonderzuweisungen hinzugefügt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kommunaler-finanzausgleich-kfa.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA)&amp;diff=791</id>
		<title>Kommunaler Finanzausgleich (FKA)</title>
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		<updated>2018-05-15T12:31:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Finanzausgleich ist ein Instrument, um die Finanzkraft von Kommunen anzugleichen. Durch ein System von Zuweisungen, die den Kommunen von den Bundesländern (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106 Abs. 7 GG]) ausgezahlt werden, soll die kommunale Finanzausstattung ausgeglichen werden. Zum anderen sollen die Kommunen einen eigenen Beitrag zur kommunalen Finanzierung leisten, damit sie Aufgaben in Eigenverantwortlichkeit übernehmen können. Dies ist kein unerheblicher Punkt, da in Westdeutschland immerhin 32% und in Ostdeutschland 49%  die Ausgaben vom KFA gedeckt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Finanzausgleich ist in zwei Richtungen gegliedert. Er ist zum einen vertikal zwischen dem Bundesland und seinen Kommunen organisiert, zum anderen horizontal zwischen den Kommunen eines Landes untereinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der KFA wird länderspezifisch über das kommunale Finanzausgleichsgesetz festgelegt und ist auch abhängig vom jeweiligen Landeshaushalt, so dass sich die einzelnen Maßnahmen teilweise stark voneinander unterscheiden. Dabei ist das grundsätzliche Prinzip relativ einfach. Das Land teilt einen prozentualen Anteil seiner Steuereinnahmen den Kommunen zur Verfügung, der sich nach einem bestimmten Schlüssel, durch die Steuerkraft einer Kommune festgelegt, bemisst. Wenn sie unter dem Bedarf liegt, wird der fehlende Betrag vom Land aufgefüllt (vertikal). Wenn die Steuerkraft allerdings über dem Bedarf liegt, bekommen die Kommunen keine Zuweisungen und müssen ihrerseits durch eine Umlage zum Finanzausgleich beitragen (horizontal).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisungen] erhalten die Kommunen auch  Zweckzuweisungen oder Bedarfszuweisungen für Investitionen oder spezielle Aufträge.&lt;br /&gt;
Durch diese Regelung sollen finanzwirtschaftliche Funktionen der Kommunen umgesetzt werden, wie z. B. die Allokationsfunktion, die Verteilungsfunktion oder die Versicherungsfunktion. Viele Bundesländer haben zudem auch ein eigenes System entwickelt, um ihre Kommunen zu entschulden, die als Förderprogramme oder Sonderzuweisungen hinzugefügt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kommunaler-finanzausgleich-kfa.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA)&amp;diff=790</id>
		<title>Kommunaler Finanzausgleich (FKA)</title>
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		<updated>2018-05-15T12:30:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Finanzausgleich ist ein Instrument, um die Finanzkraft von Kommunen anzugleichen. Durch ein System von Zuweisungen, die den Kommunen von den Bundesländern (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106 Abs. 7 GG]) ausgezahlt werden, soll die kommunale Finanzausstattung ausgeglichen werden. Zum anderen sollen sie einen eigenen Beitrag zur kommunalen Finanzierung leisten, damit diese Aufgaben in Eigenverantwortlichkeit übernehmen können. Dies ist kein unerheblicher Punkt, da in Westdeutschland immerhin 32% und in Ostdeutschland 49%  die Ausgaben vom KFA gedeckt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Finanzausgleich ist in zwei Richtungen gegliedert. Er ist zum einen vertikal zwischen dem Bundesland und seinen Kommunen organisiert, zum anderen horizontal zwischen den Kommunen eines Landes untereinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der KFA wird länderspezifisch über das kommunale Finanzausgleichsgesetz festgelegt und ist auch abhängig vom jeweiligen Landeshaushalt, so dass sich die einzelnen Maßnahmen teilweise stark voneinander unterscheiden. Dabei ist das grundsätzliche Prinzip relativ einfach. Das Land teilt einen prozentualen Anteil seiner Steuereinnahmen den Kommunen zur Verfügung, der sich nach einem bestimmten Schlüssel, durch die Steuerkraft einer Kommune festgelegt, bemisst. Wenn sie unter dem Bedarf liegt, wird der fehlende Betrag vom Land aufgefüllt (vertikal). Wenn die Steuerkraft allerdings über dem Bedarf liegt, bekommen die Kommunen keine Zuweisungen und müssen ihrerseits durch eine Umlage zum Finanzausgleich beitragen (horizontal).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisungen] erhalten die Kommunen auch  Zweckzuweisungen oder Bedarfszuweisungen für Investitionen oder spezielle Aufträge.&lt;br /&gt;
Durch diese Regelung sollen finanzwirtschaftliche Funktionen der Kommunen umgesetzt werden, wie z. B. die Allokationsfunktion, die Verteilungsfunktion oder die Versicherungsfunktion. Viele Bundesländer haben zudem auch ein eigenes System entwickelt, um ihre Kommunen zu entschulden, die als Förderprogramme oder Sonderzuweisungen hinzugefügt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kommunaler-finanzausgleich-kfa.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA)&amp;diff=789</id>
		<title>Kommunaler Finanzausgleich (FKA)</title>
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		<updated>2018-05-15T12:29:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Finanzausgleich ist ein Instrument, um die Finanzkraft von Kommunen anzugleichen. Durch ein System von Zuweisungen, die den Kommunen von den Bundesländern (nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106 Abs. 7 GG]) ausgezahlt wird, soll die kommunale Finanzausstattung ausgeglichen werden. Zum anderen sollen sie einen eigenen Beitrag zur kommunalen Finanzierung leisten, damit diese Aufgaben in Eigenverantwortlichkeit übernehmen können. Dies ist kein unerheblicher Punkt, da in Westdeutschland immerhin 32% und in Ostdeutschland 49%  die Ausgaben vom KFA gedeckt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Finanzausgleich ist in zwei Richtungen gegliedert. Er ist zum einen vertikal zwischen dem Bundesland und seinen Kommunen organisiert, zum anderen horizontal zwischen den Kommunen eines Landes untereinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der KFA wird länderspezifisch über das kommunale Finanzausgleichsgesetz festgelegt und ist auch abhängig vom jeweiligen Landeshaushalt, so dass sich die einzelnen Maßnahmen teilweise stark voneinander unterscheiden. Dabei ist das grundsätzliche Prinzip relativ einfach. Das Land teilt einen prozentualen Anteil seiner Steuereinnahmen den Kommunen zur Verfügung, der sich nach einem bestimmten Schlüssel, durch die Steuerkraft einer Kommune festgelegt, bemisst. Wenn sie unter dem Bedarf liegt, wird der fehlende Betrag vom Land aufgefüllt (vertikal). Wenn die Steuerkraft allerdings über dem Bedarf liegt, bekommen die Kommunen keine Zuweisungen und müssen ihrerseits durch eine Umlage zum Finanzausgleich beitragen (horizontal).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisungen] erhalten die Kommunen auch  Zweckzuweisungen oder Bedarfszuweisungen für Investitionen oder spezielle Aufträge.&lt;br /&gt;
Durch diese Regelung sollen finanzwirtschaftliche Funktionen der Kommunen umgesetzt werden, wie z. B. die Allokationsfunktion, die Verteilungsfunktion oder die Versicherungsfunktion. Viele Bundesländer haben zudem auch ein eigenes System entwickelt, um ihre Kommunen zu entschulden, die als Förderprogramme oder Sonderzuweisungen hinzugefügt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kommunaler-finanzausgleich-kfa.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltssicherungskonzept_(HSK)&amp;diff=788</id>
		<title>Haushaltssicherungskonzept (HSK)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltssicherungskonzept_(HSK)&amp;diff=788"/>
		<updated>2018-05-15T12:28:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Haushaltssicherungskonzept muss von Kommunen vorgelegt werden, die ein Haushaltsdefizit aufweisen. Darin ist ein Plan erläutert, wie dieses Defizit in einem bestimmten Zeitraum abgebaut werden soll und wie man künftig das Entstehen neuer Fehlbeträge vermeiden möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach landesrechtlichen Vorschriften sind die Kommunen dazu verpflichtet, ein solches Konzept vorzulegen, da ein ausgeglichener Haushalt von höchster Priorität  ist, damit die kommunalen Pflichten erwartungsgemäß erfüllt werden können. Durch das Haushaltssicherungskonzept kann eine regulierende und vorbeugende Wirkung erreicht werden, damit künftig nicht mehr die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Kameralistik wird das Konzept normalerweise für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung aufgestellt, in der Doppik für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Hessen ist die Verpflichtung, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, in [http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,104 §92 Abs. 4] der HGO (Hessische Gemeindeordnung) festgeschrieben. Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts muss nach [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-DoppikGemHVHEpELS&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0#docid:2181415,25,20160101 § 24 Abs. 4] der GemHVO-Doppik  (Gemeindehaushaltsverordnung) dann aufgestellt werden, wenn ein solcher Ausgleich nicht erreicht werden konnte oder Fehlbeträge in der [http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,113 Ergebnis- und Finanzplanung] erwartet werden. In dem Konzept müssen folgende Punkte dargelegt werden:&lt;br /&gt;
*das Konsolidierungsziel&lt;br /&gt;
*Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen&lt;br /&gt;
*einen festgelegten Zeitraum für den Ausgleich des Ergebnishaushaltes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-haushaltssicherungskonzept.html '''''hier''''']  (Haushaltssicherungskonzept) und [https://www.haushaltssteuerung.de/weblog-elektronisches-haushaltssicherungskonzept-hsk-fuer-hessische-kommunen.html '''''hier'''''] (HSK für hessische Kommunen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuerumlage&amp;diff=787</id>
		<title>Gewerbesteuerumlage</title>
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		<updated>2018-05-15T12:18:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Gewerbesteuerumlage wurde in [https://www.gesetze-im-internet.de/gemfinrefg/__6.html § 6] im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen, welches das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt, festgelegt. Sie ist ein Teil der Gewerbesteuer, der von den Gemeinden an den Bund und die Länder abgeführt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Kommunen ihre finanziellen Einnahmen hauptsächlich über die Gewerbesteuer erzielen, sind sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen. Um diese Unsicherheit etwas auszugleichen, wird ein Teil der Gewerbesteuererträge abgegeben. Um die so entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen, kommt im Gegenzug den Kommunen ein Anteil am [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Einkommensteuer Einkommensteueraufkommen] der Länder zu. Dadurch werden die kommunalen Einnahmequellen auf eine breitere und sichere Basis gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages und des Hebesatzes, der von der Kommune erhoben wird. Mit dieser Berechnung soll verhindert werden, dass die Höhe der Umlage unabhängig vom Hebesatz errechnet wird und so eine gerechte Einnahmensgrundlage existiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gewerbesteuerumlage.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuerumlage&amp;diff=786</id>
		<title>Gewerbesteuerumlage</title>
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		<updated>2018-05-15T12:17:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Gewerbesteuerumlage wurde in [https://www.gesetze-im-internet.de/gemfinrefg/__6.html § 6] im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen, welches das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt, festgelegt. Sie ist ein Teil der Gewerbesteuer, der von den Gemeinden an den Bund und die Länder abgeführt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Kommunen ihre finanziellen Einnahmen hauptsächlich über die Gewerbesteuer erzielen, sind sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen. Um diese Unsicherheit etwas auszugleichen, wird ein Teil der Gewerbesteuererträge abgegeben. Um die so entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen, kommt im Gegenzug den Kommunen ein Anteil am Einkommensteueraufkommen zu. Dadurch werden die kommunalen Einnahmequellen auf eine breitere und sichere Basis gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages und des Hebesatzes, der von der Kommune erhoben wird. Mit dieser Berechnung soll verhindert werden, dass die Höhe der Umlage unabhängig vom Hebesatz errechnet wird und so eine gerechte Einnahmensgrundlage existiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gewerbesteuerumlage.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuerumlage&amp;diff=785</id>
		<title>Gewerbesteuerumlage</title>
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		<updated>2018-05-15T12:17:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gewerbesteuerumlage wurde in [https://www.gesetze-im-internet.de/gemfinrefg/__6.html § 6] im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen, die das Verhältn…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Gewerbesteuerumlage wurde in [https://www.gesetze-im-internet.de/gemfinrefg/__6.html § 6] im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen, die das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt, festgelegt. Sie ist ein Teil der Gewerbesteuer, der von den Gemeinden an den Bund und die Länder abgeführt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Kommunen ihre finanziellen Einnahmen hauptsächlich über die Gewerbesteuer erzielen, sind sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen. Um diese Unsicherheit etwas auszugleichen, wird ein Teil der Gewerbesteuererträge abgegeben. Um die so entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen, kommt im Gegenzug den Kommunen ein Anteil am Einkommensteueraufkommen zu. Dadurch werden die kommunalen Einnahmequellen auf eine breitere und sichere Basis gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages und des Hebesatzes, der von der Kommune erhoben wird. Mit dieser Berechnung soll verhindert werden, dass die Höhe der Umlage unabhängig vom Hebesatz errechnet wird und so eine gerechte Einnahmensgrundlage existiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gewerbesteuerumlage.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Umsatzsteuer&amp;diff=784</id>
		<title>Umsatzsteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T12:13:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die in Deutschland verkauft werden. Mit einem Steueraufkommen von über 30 % zählt sie neben der [[Einkommensteuer]] zu den wichtigsten Steuern in Deutschland. Die Höhe des Satzes ist abhängig von dem Produkt oder der Dienstleistung und im [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Umsatzsteuergesetz § 12 (UStG)] festgelegt. Als Bemessungsgrundlage wird normalerweise das Entgelt herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsatzsteuer muss also jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen. Lediglich die Unternehmen, die unter die Kategorie der Kleinunternehmerregelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Waren und Leistungen sind steuerbefreit; dazu zählen beispielsweise Auslandslieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7% (vor allem Lebensmittel und geistiges Eigentum), für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Satz von 5,5 % und 10,7 %. Alle anderen Waren- und Leistungsgruppen müssen den Regelsteuersatz von 19 % zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dadurch erwirtschaftete Steueraufkommen wird auf den Bund, die Länder und die Kommunen verteilt. Der Bund erhält etwa 52 %, die Länder 45,5 % und die Kommunen gut 2 % (Stand 2015).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteuer.html  '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=783</id>
		<title>Solidaritätsumlage</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=783"/>
		<updated>2018-05-15T12:11:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA) Kommunalen Finanzausgleichs] und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Kommunen erhoben wird. Als abundant gilt eine Kommune dann, wenn ihre Steuerkraftmesszahl höher als der Durchschnitt ist. Der entsprechende Umlage-Anteil ist hier nach der Höhe gestaffelt. Für die ersten 10 %, die über dem Durchschnittswert liegen, gilt ein Umlagesatz von 15 %, darüber wird ein Satz von 25 % erhoben. Die Solidaritätsumlage kommt den ärmeren Kommunen zugute und dient daher dem Ausgleich der Haushalte in hessischen Kommunen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtliche Grundlage ist hier das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:7405361,23,20160101 §22 FAG] und ist vom Staatsgerichtshof geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende 2017 wurde von 28 Kommunen die Solidaritätsumlage erhoben, ihr Gesamtbetrag belief sich auch etwa 74 Millionen Euro (rund 11 Millionen Euro weniger als 2016). Bis Ende 2016 haben 17 dieser Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, mit der Begründung, dass sie gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, der kommunalen Finanzhoheit und gegen das Hebesatzrecht der Kommunen verstoße. Sie verletze somit die kommunale Selbstverwaltung, die in [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&amp;amp;doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=187&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;paramfromHL=true#docid:170031,140,20021025 Art. 137] der Landesverfassung Hessen festgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Umsatzsteuer&amp;diff=782</id>
		<title>Umsatzsteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T12:10:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die in Deutschland verkauft werden. Mit einem Steueraufkommen von über 30 % zählt sie neben der [[Einkommensteuer]] zu den wichtigsten Steuern in Deutschland. Die Höhe des Satzes ist abhängig von dem Produkt oder der Dienstleistung und im [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Umsatzsteuergesetz § 12 (UStG)] festgelegt. Als Bemessungsgrundlage wird normalerweise das Entgelt herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsatzsteuer muss also jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen. Lediglich die Unternehmen, die unter die Kategorie der Kleinunternehmerregelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Waren und Leistungen sind steuerbefreit; dazu zählen beispielsweise Auslandslieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Satz von 5,5 % und 10,7 %. Alle anderen Waren- und Leistungsgruppen müssen den Regelsteuersatz von 19 % zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dadurch erwirtschaftete Steueraufkommen wird auf den Bund, die Länder und die Kommunen verteilt. Der Bund erhält etwa 52 %, die Länder 45,5 % und die Kommunen gut 2 % (Stand 2015).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteuer.html  '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=781</id>
		<title>Solidaritätsumlage</title>
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		<updated>2018-05-15T11:50:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kommunaler_Finanzausgleich_(FKA) Kommunalen Finanzausgleichs] und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Kommunen erhoben wird. Als abundant gilt eine Kommune dann, wenn ihre Steuerkraftmesszahl höher als der Durchschnitt ist. Der Anteil ist hier nach der Höhe gestaffelt. Für die ersten 10 %, die über dem Durchschnittswert liegen, gilt ein Umlagesatz von 15 %, darüber wird ein Satz von 25 % erhoben. Die Solidaritätsumlage kommt den ärmeren Kommunen zugute und dient daher dem Ausgleich der Haushalte in hessischen Kommunen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtliche Grundlage ist hier das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:7405361,23,20160101 §22 FAG] und ist vom Staatsgerichtshof geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende 2017 wurde von 28 Kommunen die Solidaritätsumlage erhoben, ihr Gesamtbetrag belief sich auch etwa 74 Millionen Euro (rund 11 Millionen Euro weniger als 2016). Bis Ende 2016 haben 17 dieser Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, mit der Begründung, dass sie gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, der kommunalen Finanzhoheit und gegen das Hebesatzrecht der Kommunen verstoße. Sie verletze somit die kommunale Selbstverwaltung, die in [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&amp;amp;doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=187&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;paramfromHL=true#docid:170031,140,20021025 Art. 137] der Landesverfassung Hessen festgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=780</id>
		<title>Solidaritätsumlage</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=780"/>
		<updated>2018-05-15T11:48:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Kommunen erhoben wird. Als abundant gilt eine Kommune dann, wenn ihre Steuerkraftmesszahl höher als der Durchschnitt ist. Der Anteil ist hier nach der Höhe gestaffelt. Für die ersten 10 %, die über dem Durchschnittswert liegen, gilt ein Umlagesatz von 15 %, darüber wird ein Satz von 25 % erhoben. Die Solidaritätsumlage kommt den ärmeren Kommunen zugute und dient daher dem Ausgleich der Haushalte in hessischen Kommunen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtliche Grundlage ist hier das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:7405361,23,20160101 §22 FAG] und ist vom Staatsgerichtshof geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende 2017 wurde von 28 Kommunen die Solidaritätsumlage erhoben, ihr Gesamtbetrag belief sich auch etwa 74 Millionen Euro (rund 11 Millionen Euro weniger als 2016). Bis Ende 2016 haben 17 dieser Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, mit der Begründung, dass sie gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, der kommunalen Finanzhoheit und gegen das Hebesatzrecht der Kommunen verstoße. Sie verletze somit die kommunale Selbstverwaltung, die in [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&amp;amp;doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=187&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;paramfromHL=true#docid:170031,140,20021025 Art. 137] der Landesverfassung Hessen festgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=779</id>
		<title>Solidaritätsumlage</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=779"/>
		<updated>2018-05-15T11:47:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Kommunen erhoben wird. Als abundant gilt eine Kommune dann, wenn ihre Steuerkraftmesszahl höher als der Durchschnitt ist. Der Anteil ist hier nach der Höhe gestaffelt. Für die ersten 10 %, die über dem Durchschnittswert liegen, gilt ein Umlagesatz von 15 %, darüber wird ein Satz von 25 % erhoben. Die Solidaritätsumlage kommt den ärmeren Kommunen zugute und dient daher dem Ausgleich der Haushalte in hessischen Kommunen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtliche Grundlage ist hier das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:7405361,23,20160101 §22 FAG] und ist vom Staatsgerichtshof geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende 2017 wurde von 28 Kommunen die Solidaritätsumlage erhoben, ihr Gesamtbetrag belief sich auch etwa 74 Millionen Euro (rund 11 Millionen Euro weniger als 2016). Bis Ende 2016 haben 17 dieser Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht mit der Begründung, dass sie gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, der kommunalen Finanzhoheit und gegen das Hebesatzrecht der Kommunen verstoße. Sie verletze somit die kommunale Selbstverwaltung, die in [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&amp;amp;doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=187&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;paramfromHL=true#docid:170031,140,20021025 Art. 137] der Landesverfassung Hessen festgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarit%C3%A4tsumlage&amp;diff=778</id>
		<title>Solidaritätsumlage</title>
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		<updated>2018-05-15T11:46:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Ko…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Solidaritätsumlage entstand aus einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und ist eine vom Land Hessen in Kraft getretene Umlage, die von abundanten Kommunen erhoben wird. Als abundant gilt eine Kommune dann, wenn ihre Steuerkraftmesszahl höher als der Durchschnitt ist. Der Anteil ist hier nach der Höhe gestaffelt. Für die ersten 10 %, die über dem Durchschnittswert liegen, gilt ein Umlagesatz von 15 %, darüber wird ein Satz von 25 % erhoben. Die Solidaritätsumlage kommt den ärmeren Kommunen zugute und dient daher dem Ausgleich der Haushalte in hessischen Kommunen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtliche Grundlage ist hier das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:7405361,23,20160101 §22 FAG] und ist vom Staatsgerichtshof geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Ende 2017 wurde von 28 Kommunen die Solidaritätsumlage erhoben, ihr Gesamtbetrag belief sich auch etwa 74 Millionen Euro (rund 11 Millionen Euro weniger als 2016). Bis Ende 2016 haben 17 dieser Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht mit der Begründung, dass sie gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, der kommunalen Finanzhoheit und gegen das Hebesatzrecht der Kommunen verstoße. Sie verletze somit die kommunale Selbstverwaltung, die in [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&amp;amp;doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=187&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;paramfromHL=true#docid:170031,140,20021025 Art. 137] der Landesverfassung Hessen festgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Umsatzsteuer&amp;diff=777</id>
		<title>Umsatzsteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T11:19:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die in Deutschland verkauft werden. Mit einem Steueraufkommen von über 30 % zählt sie neben der [[Einkommensteuer]] zu den wichtigsten Steuern in Deutschland. Die Höhe des Satzes ist abhängig von dem Produkt oder der Dienstleistung und im [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Umsatzsteuergesetz § 12 (UStG)] festgelegt. Als Bemessungsgrundlage wird normalerweise das Entgelt herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsatzsteuer muss also jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen. Lediglich die Unternehmen, die unter die Kategorie der Kleinunternehmerregelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Waren und Leistungen sind steuerbefreit; dazu zählen beispielsweise Auslandslieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Satz von 5,5 % und 10,7 %. Alle anderen Waren- und Leistungsgruppen müssen den Regelsteuersatz von 19 % zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dadurch erwirtschaftete Steueraufkommen wird auf den Bund, die Länder und die Kommunen verteilt. Der Bund erhält etwa 52 %, die Länder 45,5 % und die Kommunen gut 2 % (Stand 2015).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteuer.html  hier]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Umsatzsteuer&amp;diff=776</id>
		<title>Umsatzsteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T11:18:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die in Deutschland verkauft werden. Mit einem Steueraufkommen von über 30 % zählt sie neben der Einkommensteuer zu den wichtigsten Steuern in Deutschland. Die Höhe des Satzes ist abhängig von dem Produkt oder der Dienstleistung und im [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Umsatzsteuergesetz § 12 (UStG)] festgelegt. Als Bemessungsgrundlage wird normalerweise das Entgelt herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsatzsteuer muss also jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen. Lediglich die Unternehmen, die unter die Kategorie der Kleinunternehmerregelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Waren und Leistungen sind steuerbefreit; dazu zählen beispielsweise Auslandslieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Satz von 5,5 % und 10,7 %. Alle anderen Waren- und Leistungsgruppen müssen den Regelsteuersatz von 19 % zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dadurch erwirtschaftete Steueraufkommen wird auf den Bund, die Länder und die Kommunen verteilt. Der Bund erhält etwa 52 %, die Länder 45,5 % und die Kommunen gut 2 % (Stand 2015).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteuer.html  hier]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<updated>2018-05-15T11:17:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Diens…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer und wird auf alle Konsumausgaben erhoben, d. h. sie fällt auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die in Deutschland verkauft werden. Mit einem Steueraufkommen von über 30 % zählt sie neben der Einkommensteuer zu den wichtigsten Steuern in Deutschland. Die Höhe des Satzes ist abhängig von dem Produkt oder der Dienstleistung und im [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Umsatzsteuergesetz § 12 UStG] festgelegt. Als Bemessungsgrundlage wird normalerweise das Entgelt herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Umsatzsteuer muss also jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen. Lediglich die Unternehmen, die unter die Kategorie der Kleinunternehmerregelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Waren und Leistungen sind steuerbefreit; dazu zählen beispielsweise Auslandslieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein Satz von 5,5 % und 10,7 %. Alle anderen Waren- und Leistungsgruppen müssen den Regelsteuersatz von 19 % zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dadurch erwirtschaftete Steueraufkommen wird auf den Bund, die Länder und die Kommunen verteilt. Der Bund erhält etwa 52 %, die Länder 45,5 % und die Kommunen gut 2 % (Stand 2015).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteuer.html  hier]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=K%C3%B6rperschaftsteuer&amp;diff=774</id>
		<title>Körperschaftsteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T09:40:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Körperschaftsteuer gehört zu den Ertragsteuern. Sie wird ausschließlich von juristischen Personen, d. h. Gesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen erhoben und beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Sie basiert auf dem [https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/inhalts_bersicht.html Körperschaftsgesetz (KStG)]. Voraussetzung für die Erhebung ist, dass sich das entsprechende Unternehmen in Deutschland befindet. Die Körperschaftsteuer ist geregelt wie die Einkommensteuer, nur dass sie sich auf Unternehmen wie GmbHs statt auf natürliche Personen bezieht. Der Umfang der Einkünfte und die Einkommensermittlung lassen sich wie beim [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html Einkommensteuergesetz (EStG)] errechnen.&lt;br /&gt;
Folgende Körperschaften müssen diese Steuer zahlen:&lt;br /&gt;
*Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)&lt;br /&gt;
*Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften&lt;br /&gt;
*Versicherungs- und Pensionsfondsvereine&lt;br /&gt;
*sonstige juristische Personen des privaten Rechts&lt;br /&gt;
*nichtrechtsfähige Vereine und Anstalten&lt;br /&gt;
*Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts&lt;br /&gt;
*Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind Körperschaften und Vereinigungen, deren Leistung nicht zu Einnahmen (nach § 20 Abs. 1 EStG) gehören und deren Beträge nicht über 5.000 Euro hinausgehen. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Land- und Forstwirtschaftsvereine können 15.000 Euro beanspruchen (§ 25 Abs. 1 Satz 1 KStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=K%C3%B6rperschaftsteuer&amp;diff=773</id>
		<title>Körperschaftsteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T09:39:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Körperschaftsteuer gehört zu den Ertragsteuern. Sie wird ausschließlich von juristischen Personen, d. h. Gesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Körperschaftsteuer gehört zu den Ertragsteuern. Sie wird ausschließlich von juristischen Personen, d. h. Gesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen erhoben und beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Sie basiert auf dem Körperschaftsgesetz (KStG) https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/inhalts_bersicht.html . Voraussetzung für die Erhebung ist, dass sich das entsprechende Unternehmen in Deutschland befindet. Die Körperschaftsteuer ist geregelt wie die Einkommensteuer, nur dass sie sich auf Unternehmen wie GmbHs statt auf natürliche Personen bezieht. Der Umfang der Einkünfte und die Einkommensermittlung lassen sich wie beim Einkommensteuergesetz (EStG) https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html errechnen.&lt;br /&gt;
Folgende Körperschaften müssen diese Steuer zahlen:&lt;br /&gt;
*Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)&lt;br /&gt;
*Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften&lt;br /&gt;
*Versicherungs- und Pensionsfondsvereine&lt;br /&gt;
*sonstige juristische Personen des privaten Rechts&lt;br /&gt;
*nichtrechtsfähige Vereine und Anstalten&lt;br /&gt;
*Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts&lt;br /&gt;
*Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts&lt;br /&gt;
Ausgenommen sind Körperschaften und Vereinigungen, deren Leistung nicht zu Einnahmen (nach § 20 Abs. 1 EStG) gehören und deren Beträge nicht über 5.000 Euro hinausgehen. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Land- und Forstwirtschaftsvereine können 15.000 Euro beanspruchen (§ 25 Abs. 1 Satz 1 KStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Einkommensteuer&amp;diff=772</id>
		<title>Einkommensteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T09:17:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Einkommensteuer zählt zu den Gemeinschaftssteuern und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Rechtsgrundlage hier ist das [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html Einkommensteuergesetz (EStG)].&lt;br /&gt;
Das Einkommen aus selbstständiger wie nichtselbstständiger Tätigkeiten muss von jedem Bürger versteuert werden. Im Gesetz sind folgende Prinzipien festgelegt:&lt;br /&gt;
*die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, die das individuelle, wirtschaftliche Arbeitsvermögen einer Person beurteilt&lt;br /&gt;
*das Welteinkommensprinzip, nach dem Steuerpflichtige entsprechend ihres weltweiten Gesamteinkommens im Land ihres Wohnsitzes besteuert werden&lt;br /&gt;
*das Nettoprinzip, wonach Einnahmen abzüglich Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden&lt;br /&gt;
*das Prinzip der gestaffelten Steuersätze, das abhängig ist von der Höhe des Einkommens&lt;br /&gt;
*das Periodizitätsprinzip, das Einkommen unabhängig besteuert, also ohne Rücksicht auf vorherige oder spätere Perioden&lt;br /&gt;
Die Einkommensteuer muss auch von Unternehmen erbracht werden. Hier errechnet sich der Betrag aus dem zu versteuernden Einkommen des Unternehmens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich fällt erst eine Einkommensteuer an, wenn der festgeschriebene Freibetrag von 8.600 Euro überschritten wird. Der Eingangssteuersatz ist nach der Höhe des Einkommens gestaffelt, d. h. wenn sich das Einkommen bis 8.700 Euro beträgt, fällt man in den Mindeststeuersatz von 6 %. Der aktuelle Spitzensteuersatz beläuft sich auf 42 % und entfällt auf Einkommen ab 53.666 Euro. Insgesamt sind beide Sätze im Laufe der Jahre immer weiter gefallen und befinden sich momentan in einem historischen Tief.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Einkommensteuer&amp;diff=771</id>
		<title>Einkommensteuer</title>
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		<updated>2018-05-15T09:16:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Einkommensteuer zählt zu den Gemeinschaftssteuern und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Rechtsgrundlage hier ist das [https://www.gese…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Einkommensteuer zählt zu den Gemeinschaftssteuern und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Rechtsgrundlage hier ist das [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html Einkommensteuergesetz (EStG)].&lt;br /&gt;
Das Einkommen aus selbstständiger wie nichtselbstständiger Tätigkeiten muss von jedem Bürger versteuert werden. Im Gesetz sind folgende Prinzipien festgelegt:&lt;br /&gt;
*die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, die das individuelle, wirtschaftliche Arbeitsvermögen einer Person beurteilt&lt;br /&gt;
*das Welteinkommensprinzip, nach dem Steuerpflichtige entsprechend ihres weltweiten Gesamteinkommens im Land ihres Wohnsitzes besteuert werden&lt;br /&gt;
*das Nettoprinzip, wonach Einnahmen abzüglich Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden&lt;br /&gt;
*das Prinzip der gestaffelten Steuersätze, das abhängig ist von der Höhe des Einkommens&lt;br /&gt;
*das Periodizitätsprinzip, das Einkommen unabhängig besteuert, also ohne Rücksicht auf vorherige oder spätere Perioden&lt;br /&gt;
Die Einkommensteuer muss auch von Unternehmen erbracht werden. Hier errechnet sich der Betrag aus dem zu versteuernden Einkommen des Unternehmens.&lt;br /&gt;
Grundsätzlich fällt erst eine Einkommensteuer an, wenn der festgeschriebene Freibetrag von 8.600 Euro überschritten wird. Der Eingangssteuersatz ist nach der Höhe des Einkommens gestaffelt, d. h. wenn sich das Einkommen bis 8.700 Euro beträgt, fällt man in den Mindeststeuersatz von 6 %. Der aktuelle Spitzensteuersatz beläuft sich auf 42 % und entfällt auf Einkommen ab 53.666 Euro. Insgesamt sind beide Sätze im Laufe der Jahre immer weiter gefallen und befinden sich momentan in einem historischen Tief.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarpakt&amp;diff=770</id>
		<title>Solidarpakt</title>
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		<updated>2018-05-15T08:48:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer vorantreiben sollte. Durch Transferleistungen sollten finanzielle Lasten der neuen Bundesländer, die durch die Teilung und Wiedervereinigung entstanden, im Rahmen des (westlichen) Länderfinanzausgleichs beglichen werden, so dass kommunale Defizite und infrastrukturelle Lücken an den westdeutschen Standard angepasst werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Solidarpakt I, der sich auf eine Summe von 106,7 Milliarden DM belief, wurde 2004 aufgelöst und durch den Solidarpakt II ersetzt, der bis 2019 eingesetzt wird und in [https://www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/__11.html § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes]  definiert ist. Hier werden den ostdeutschen Ländern etwa 156,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um vor allem die schlechte Finanzkraft der ostdeutschen Kommunen auszugleichen. Weiterhin dient er dazu, die Wirtschaftsförderung, Verkehrsinvestitionen, den Wohnungs- und Städtebau, Forschung und Entwicklung, Bildung sowie den Abbau ökologische Altlasten zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie bei [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''], u.a.  [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-i.html '''''hier''''']  (Solidarpakt I) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-ii.html '''''hier'''''] (Solidarpakt II)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarpakt&amp;diff=769</id>
		<title>Solidarpakt</title>
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		<updated>2018-05-15T08:44:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer vorantreiben sollte. Durch Transferleistungen sollten finanzielle Lasten der neuen Bundesländer, die durch die Teilung und Wiedervereinigung entstanden, im Rahmen des (westlichen) Länderfinanzausgleichs beglichen werden, so dass kommunale Defizite und infrastrukturelle Lücken an den westdeutschen Standard angepasst werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Solidarpakt I, der sich auf eine Summe von 106,7 Milliarden DM belief, wurde 2004 aufgelöst und durch den Solidarpakt II ersetzt, der bis 2019 eingesetzt wird und in [https://www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/__11.html § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes]  definiert ist. Hier werden den ostdeutschen Ländern etwa 156,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um vor allem die schlechte Finanzkraft der Kommunen auszugleichen. Weiterhin dient er dazu, die Wirtschaftsförderung, Verkehrsinvestitionen, den Wohnungs- und Städtebau, Forschung und Entwicklung, Bildung sowie den Abbau ökologische Altlasten zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie bei [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''], u.a.  [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-i.html '''''hier''''']  (Solidarpakt I) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-ii.html '''''hier'''''] (Solidarpakt II)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarpakt&amp;diff=768</id>
		<title>Solidarpakt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarpakt&amp;diff=768"/>
		<updated>2018-05-15T08:44:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Solidarpakt&lt;br /&gt;
Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer vorantreiben sollte. Durch Transferleistungen sollten finanzielle Lasten der neuen Bundesländer, die durch die Teilung und Wiedervereinigung entstanden, im Rahmen des (westlichen) Länderfinanzausgleichs beglichen werden, so dass kommunale Defizite und infrastrukturelle Lücken an den westdeutschen Standard angepasst werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Solidarpakt I, der sich auf eine Summe von 106,7 Milliarden DM belief, wurde 2004 aufgelöst und durch den Solidarpakt II ersetzt, der bis 2019 eingesetzt wird und in [https://www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/__11.html § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes]  definiert ist. Hier werden den ostdeutschen Ländern etwa 156,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um vor allem die schlechte Finanzkraft der Kommunen auszugleichen. Weiterhin dient er dazu, die Wirtschaftsförderung, Verkehrsinvestitionen, den Wohnungs- und Städtebau, Forschung und Entwicklung, Bildung sowie den Abbau ökologische Altlasten zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie bei [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''], u.a.  [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-i.html '''''hier''''']  (Solidarpakt I) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-ii.html '''''hier'''''] (Solidarpakt II)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Solidarpakt&amp;diff=767</id>
		<title>Solidarpakt</title>
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		<updated>2018-05-15T08:43:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Solidarpakt Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer voran…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Solidarpakt&lt;br /&gt;
Nach der Auflösung des Fonds „Deutsche Einheit“ 1994 wurde der Solidarpakt gegründet, der die Einigung des Bundes und der Bundesländer vorantreiben sollte. Durch Transferleistungen sollten finanzielle Lasten der neuen Bundesländer, die durch die Teilung und Wiedervereinigung entstanden, im Rahmen des (westlichen) Länderfinanzausgleichs beglichen werden, so dass kommunale Defizite und infrastrukturelle Lücken an den westdeutschen Standard angepasst werden konnten.&lt;br /&gt;
Der Solidarpakt I, der sich auf eine Summe von 106,7 Milliarden DM belief, wurde 2004 aufgelöst und durch den Solidarpakt II ersetzt, der bis 2019 eingesetzt wird und in [https://www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/__11.html § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes]  definiert ist. Hier werden den ostdeutschen Ländern etwa 156,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um vor allem die schlechte Finanzkraft der Kommunen auszugleichen. Weiterhin dient er dazu, die Wirtschaftsförderung, Verkehrsinvestitionen, den Wohnungs- und Städtebau, Forschung und Entwicklung, Bildung sowie den Abbau ökologische Altlasten zu fördern. &lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie bei [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''], u.a.  [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-i.html '''''hier''''']  (Solidarpakt I) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-solidarpakt-ii.html '''''hier'''''] (Solidarpakt II)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<title>Kommunaler Rettungsschirm</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sie sich auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] im Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen und Kreisen für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem durch die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sie sich auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] im Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen und Kreise für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sie sich auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] im Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist den Kommunen freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<updated>2018-05-15T07:57:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sie sich auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf 14 Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] im Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist den Kommunen freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<updated>2018-05-15T07:56:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommunen sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sich die Kommunen auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf 14 Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] im Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist den Kommunen freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<updated>2018-05-15T07:55:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schut…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Kommunale Schutzschirm ist 2012 in Hessen eingeführt worden und dient der Teilentschuldung von Kommunen und Landkreisen, die überschuldet sind. Der Schutzschirm baut auf [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=218&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-GemOHE2005rahmen%3Ajuris-lr00&amp;amp;doc.part=X&amp;amp;doc.price=0.0&amp;amp;doc.hl=1#docid:146137,104,20160101 § 92 HGO]  auf, wonach die Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen sollen. Obwohl die hessischen Kommunen im deutschlandweiten Vergleich die höchsten Steuereinnahmen verbuchen, haben viele Kommunen dennoch ein erhebliches Haushaltsproblem. Da die kommunale Finanzierung neben der [[Grundsteuer]] A und [[Grundsteuer]] B vor allem durch die [[Gewerbesteuer]] gedeckt wird, ist sie teilweise starken konjunkturbedingten Schwankungen unterworfen, wodurch ein ausgeglichener Haushalt oft nicht erreicht werden kann. Auch angehäufte Schulden aus der Vergangenheit mit entsprechenden Zinsansprüchen belasten den Haushalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schutzschirm soll im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft besonders betroffenen Kommunen geholfen werden, ihre Schuldenlast zu begleichen. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Altschulden in Form eines Gemeinschaftsfonds und einer Zinsverbilligung, während die Kommune sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Haushalt in einem entsprechenden Zeitraum auszugleichen.  Dies soll dem Zweck dienen, dass sich die Kommunen auf absehbare Zeit nicht erneut verschulden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutzschirm ist im  [https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/gvbl_2012_nr._7_schusg.pdf 14 Kommunalen Schutzschirmgesetz (SchuSG)] im Mai 2012 definiert und verordnet worden. Bedürftige Kommunen wurden fast ausschließlich über die Höhe ihrer [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Kassenkredit Kassenkredite] identifiziert. Für sie wurde ein Fonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro und weitere 400 Millionen Euro für Zinsbeihilfen bereitgestellt. Es wurde eine Entschuldungsquote von 46 % für Kommunen und kreisfreie Städte und 34 % für Landkreise vereinbart. Die Nutzung dieses Schutzschirms ist den Kommunen freigestellt, allerdings haben sich 100 von den 106 ausgewählten Kommunen für die Teilnahme entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den darauffolgenden Jahren haben viele weitere Bundesländer ein ähnliches Konzept für ihre überschuldeten Kommunen entwickelt. Allerdings stellt das hessische Programm wegen seiner hohen direkten Entschuldungswirkung bundesweit eine Ausnahme dar. 2015 wurde eine Zwischenbilanz aufgestellt, nach der etwa 80 % der Kommunen ihre Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben, was vor allem die gute Konjunkturentwicklung zu erklären ist. Insgesamt war der Konsolidierungsertrag um 197 Millionen Euro höher als vereinbart, im Oktober 2016 war es sogar rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2017 konnten 8 Städte und Kreise den Schutzschirm verlassen, weitere 49 werden diesen Schritt demnächst tun . Auch die  restlichen 40 Kommunen konnten bis auf eine Ausnahme einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<title>Produktdaten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produktdaten&amp;diff=760"/>
		<updated>2018-05-15T06:53:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Produktdaten beschreiben sämtliche Merkmale eines Produktes und definieren das jeweilige Produkt der kommunalen Verwaltung. Diese Produkte und ihre Herstellun…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Produktdaten beschreiben sämtliche Merkmale eines Produktes und definieren das jeweilige Produkt der kommunalen Verwaltung. Diese Produkte und ihre Herstellung sind vom bewilligten Budget abhängig und entsprechend auch deren Wirkungen, Leistungsmengen und Qualitäten. Diese Kennzahlen werden meist in einer Datenbank verwaltet, woraus sich die Prozesse, Strukturen, Wirkungen und Ergebnisse ablesen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produkthaushalt&amp;diff=759</id>
		<title>Produkthaushalt</title>
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		<updated>2018-05-15T06:39:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Produkthaushalt ist ein Dokument, in dem der Haushaltsplan einer Kommune mit Ergebnissen und Leistungen der Verwaltungseinheiten dargestellt ist. Es geht hier im Wesentlichen um die Produkte der Einheiten und welche Art, welche Menge und Qualität sie mit ihr Budget erbringen sollen. Der im Produkthaushalt umfasste Leistungsumfang wird von der Landesregierung für das Haushaltsjahr geplant, um der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben und Zielen zu dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Punkten gehören:&lt;br /&gt;
*allgemeine Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsvermerke&lt;br /&gt;
*ein Leistungsplan&lt;br /&gt;
*ein Erfolgsplan&lt;br /&gt;
*ein Finanzplan&lt;br /&gt;
*kameraler Haushalt (z.B. zwecks Abbildung statistischer Anforderungen)&lt;br /&gt;
*Überleitungsrechnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Produkthaushalt unterscheidet sich je nach kameraler und doppischer Buchführung. Bei einem kameralen Haushalt werden die Daten des bisherigen Haushaltes neu geordnet mit Angabe von Ressourcen, Zielen und Vereinbarungen. In der Doppik werden die grundlegenden Daten in Form von Erträgen und Aufwendungen dargestellt, die den Ressourcenverbrauch abbilden und/oder Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung bereitstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-produkthaushalt.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produkthaushalt&amp;diff=758</id>
		<title>Produkthaushalt</title>
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		<updated>2018-05-09T15:20:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Produkthaushalt ist ein Dokument, indem der Haushaltsplan einer Kommune mit Ergebnissen und Leistungen der Verwaltungseinheiten dargestellt ist. Es geht hier im Wesentlichen um die Produkte der Einheiten und welche Art, welche Menge und Qualität sie mit ihr Budget erbringen sollen. Der im Produkthaushalt umfasste Leistungsumfang wird von der Landesregierung für das Haushaltsjahr geplant, um der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben und Zielen zu dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Punkten gehören:&lt;br /&gt;
*Allgemeine Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsvermerke&lt;br /&gt;
*ein Leistungsplan&lt;br /&gt;
*ein Erfolgsplan&lt;br /&gt;
*ein Finanzplan&lt;br /&gt;
*kameraler Haushalt (z.B. zwecks Abbildung statistischer Anforderungen)&lt;br /&gt;
*Überleitungsrechnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Produkthaushalt unterschiedet sich je nach kameraler und doppischer Buchführung. Bei einem kameralen Haushalt werden die Daten des bisherigen Haushaltes neu geordnet mit Angabe von Ressourcen, Zielen und Vereinbarungen. In der Doppik werden die grundlegenden Daten in Form von Erträgen und Aufwendungen dargestellt, die den Ressourcenverbrauch abbilden und/oder Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung bereitstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-produkthaushalt.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produkthaushalt&amp;diff=757</id>
		<title>Produkthaushalt</title>
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		<updated>2018-05-09T15:20:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Produkthaushalt ist ein Dokument, indem der Haushaltsplan einer Kommune mit Ergebnissen und Leistungen der Verwaltungseinheiten dargestellt ist. Es geht hier im Wesentlichen um die Produkte der Einheiten und welche Art, welche Menge und Qualität sie mit ihr Budget erbringen sollen. Der im Produkthaushalt umfasste Leistungsumfang wird von der Landesregierung für das Haushaltsjahr geplant, um der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben und Zielen zu dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Punkten gehören:&lt;br /&gt;
*Allgemeine Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsvermerke&lt;br /&gt;
*ein Leistungsplan&lt;br /&gt;
*ein Erfolgsplan&lt;br /&gt;
*ein Finanzplan&lt;br /&gt;
*kameraler Haushalt (z.B. zwecks Abbildung statistischer Anforderungen)&lt;br /&gt;
*Überleitungsrechnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Produkthaushalt unterschiedet sich je nach kameraler und doppischer Buchführung. Bei einem kameralen Haushalt werden die Daten des bisherigen Haushaltes neu geordnet mit Angabe von Ressourcen, Zielen und Vereinbarungen. In der Doppik werden die grundlegenden Daten in Form von Erträgen und Aufwendungen dargestellt, die den Ressourcenverbrauch abbilden und/oder Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung bereitstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-produkthaushalt.html &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Produkthaushalt&amp;diff=756</id>
		<title>Produkthaushalt</title>
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		<updated>2018-05-09T15:18:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Der Produkthaushalt ist ein Dokument, indem der Haushaltsplan einer Kommune mit Ergebnissen und Leistungen der Verwaltungseinheiten dargestellt ist. Es geht hi…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Produkthaushalt ist ein Dokument, indem der Haushaltsplan einer Kommune mit Ergebnissen und Leistungen der Verwaltungseinheiten dargestellt ist. Es geht hier im Wesentlichen um die Produkte der Einheiten und welche Art, welche Menge und Qualität sie mit ihr Budget erbringen sollen. Der im Produkthaushalt umfasste Leistungsumfang wird von der Landesregierung für das Haushaltsjahr geplant, um der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben und Zielen zu dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Punkten gehören:&lt;br /&gt;
*Allgemeine Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsvermerke&lt;br /&gt;
*ein Leistungsplan&lt;br /&gt;
*ein Erfolgsplan&lt;br /&gt;
*ein Finanzplan&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Produkthaushalt unterschiedet sich je nach kameraler und doppischer Buchführung. Bei einem kameralen Haushalt werden die Daten des bisherigen Haushaltes neu geordnet mit Angabe von Ressourcen, Zielen und Vereinbarungen. In der Doppik werden die grundlegenden Daten in Form von Erträgen und Aufwendungen dargestellt, die den Ressourcenverbrauch abbilden und/oder Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung bereitstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-produkthaushalt.html &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Pflichtleistungen_und_freiwillige_Leistungen&amp;diff=755</id>
		<title>Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen</title>
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		<updated>2018-05-09T14:54:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind im [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html Art. 28 Abs. 2 GG] in der kommunalen Selbstverwaltung enthalten, wonach die Kommunen grundsätzlich für alle örtlichen Angelegenheiten zuständig sind und zu denen sie sich verpflichtet. Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:&lt;br /&gt;
*Bauleitplanung und Bauaufsicht&lt;br /&gt;
*Abwasserbeseitigung&lt;br /&gt;
*Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Schulentwicklungsplanung&lt;br /&gt;
*Ordnungsverwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter freiwillige Leistungen oder Aufgaben fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben wie:&lt;br /&gt;
*Beratungsstellen&lt;br /&gt;
*Museen und Bibliotheken&lt;br /&gt;
*Jugendeinrichtungen&lt;br /&gt;
*Sportplätze und Freibäder&lt;br /&gt;
*Tierparks und weitere Freizeitangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Leistungen geraten allerdings als erstes in Bedrängnis, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-pflichtaufgaben.html '''''hier'''''] (Pflichtaufgaben) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufgaben-freiwillige.html '''''hier'''''] (freiwillige Aufgaben)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Pflichtleistungen_und_freiwillige_Leistungen&amp;diff=754</id>
		<title>Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen</title>
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		<updated>2018-05-09T14:52:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind im [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html Art. 28 Abs. 2 GG] in der kommunalen Selbstverwaltung enthalten, wonach die Kommunen grundsätzlich für alle örtlichen Angelegenheiten zuständig sind und zu denen sie sich verpflichtet. Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:&lt;br /&gt;
*Bauleitplanung und Bauaufsicht&lt;br /&gt;
*Abwasserbeseitigung&lt;br /&gt;
*Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Schulentwicklungsplanung&lt;br /&gt;
*Ordnungsverwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter freiwillige Leistungen fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheiden, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben wie:&lt;br /&gt;
*Beratungsstellen&lt;br /&gt;
*Museen und Bibliotheken&lt;br /&gt;
*Jugendeinrichtungen&lt;br /&gt;
*Sportplätze und Freibäder&lt;br /&gt;
*Tierparks und weitere Freizeitangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Leistungen geraten allerdings als erstes in Bedrängnis, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-pflichtaufgaben.html '''''hier'''''] (Pflichtaufgaben) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufgaben-freiwillige.html '''''hier'''''] (freiwillige Aufgaben)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Pflichtleistungen_und_freiwillige_Leistungen&amp;diff=753</id>
		<title>Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen</title>
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		<updated>2018-05-09T14:52:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind im [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html Art. 28 Abs. 2 GG] in der kommunalen Selbstverwaltung enthalten, wonach die Kommunen grundsätzlich für alle örtlichen Angelegenheiten zuständig sind und zu denen sie sich verpflichtet. Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:&lt;br /&gt;
*Bauleitplanung und Bauaufsicht&lt;br /&gt;
*Abwasserbeseitigung&lt;br /&gt;
*Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Schulentwicklungsplanung&lt;br /&gt;
*Ordnungsverwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter freiwillige Leistungen fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheiden, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben wie:&lt;br /&gt;
*Beratungsstellen&lt;br /&gt;
*Museen und Bibliotheken&lt;br /&gt;
*Jugendeinrichtungen&lt;br /&gt;
*Sportplätze und Freibäder&lt;br /&gt;
*Tierparks und weitere Freizeitangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Leistungen geraten allerdings als erstes in Bedrängnis, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie h [ttps://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-pflichtaufgaben.html '''''hier'''''] (Pflichtaufgaben) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufgaben-freiwillige.html '''''hier'''''] (freiwillige Aufgaben)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Pflichtleistungen_und_freiwillige_Leistungen&amp;diff=752</id>
		<title>Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen</title>
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		<updated>2018-05-09T14:51:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: Die Seite wurde neu angelegt: „Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung d…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Pflichtleistungen oder Pflichtaufgaben sind festgelegte Verpflichtungen von Gebietskörperschaften zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, um die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen sind im [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html Art. 28 Abs. 2 GG] in der kommunalen Selbstverwaltung enthalten, wonach die Kommunen grundsätzlich für alle örtlichen Angelegenheiten zuständig sind und zu denen sie sich verpflichtet. Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:&lt;br /&gt;
*Bauleitplanung und Bauaufsicht&lt;br /&gt;
*Abwasserbeseitigung&lt;br /&gt;
*Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Schulentwicklungsplanung&lt;br /&gt;
*Ordnungsverwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter freiwillige Leistungen fallen jene Angelegenheiten, bei der nur die Kommune entscheiden, ob sie tätig werden möchte oder nicht. Diese bilden das Herzstück der kommunalen Politik, denn es geht hier vor allem um kulturelle und soziale Aufgaben wie:&lt;br /&gt;
*Beratungsstellen&lt;br /&gt;
*Museen und Bibliotheken&lt;br /&gt;
*Jugendeinrichtungen&lt;br /&gt;
*Sportplätze und Freibäder&lt;br /&gt;
*Tierparks und weitere Freizeitangebote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Leistungen geraten allerdings als erstes in Bedrängnis, wenn die finanziellen Mittel gekürzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie h[ttps://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-pflichtaufgaben.html '''''hier'''''] (Pflichtaufgaben) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufgaben-freiwillige.html '''''hier'''''] (freiwillige Aufgaben)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Beteiligungsbericht&amp;diff=751</id>
		<title>Beteiligungsbericht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Beteiligungsbericht&amp;diff=751"/>
		<updated>2018-05-09T14:27:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EOpinio: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Im Beteiligungsbericht stehen Informationen über die Beteiligungen einer Kommune an Unternehmen und Gesellschaften. Zu den Informationen zählen die Ziele und Leistungen der Beteiligungen, Erfüllungen von öffentlichen Zwecken und die Entwicklung der Bilanzen über einen zeitlichen Raum. Außerdem werden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Beteiligungen eingefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß des [http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,197 § 123a] des HGO ist in hessischen Kommunen ein solcher Bericht aufzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-beteiligungsbericht.html '''''hier'''''] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EOpinio</name></author>
	</entry>
</feed>