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	<title>Haushaltslexikon - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kassenkredit&amp;diff=1252</id>
		<title>Kassenkredit</title>
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		<updated>2025-08-07T10:54:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: Weiterleitung nach Liquiditätskredit erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[Liquiditätskredit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Liquidit%C3%A4tskredit&amp;diff=1251</id>
		<title>Liquiditätskredit</title>
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		<updated>2025-08-07T10:53:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: Die Seite wurde neu angelegt: „=== Einleitung ===  Ein Liquiditätskredit, auch Kassenkredit oder Kassenverstärkungskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, ähnlich wie ein Dispokredi…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Einleitung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Liquiditätskredit, auch Kassenkredit oder Kassenverstärkungskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, ähnlich wie ein Dispokredit bei Privatpersonen. Mit einem Liquiditätskredit decken Kommunen ihren kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln. Da die kommunalen Einnahmen hauptsächlich aus einmaligen Steuereinnahmen stammen, [[Ausgaben]] jedoch über das ganze Jahr verteilt werden, sollen die Liquiditätskredite sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben. Liquiditätskredite sind also eine Vorfinanzierung der im [[Haushaltsplan]] festgelegten Einnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liquiditätskredite zeichnen sich durch eine sehr kurze Laufzeit von unter einem Jahr aus. Dadurch müssen sie oft durch eine Umschuldung abgelöst werden. Das macht Liquiditätskredite sehr anfällig gegenüber Zinsschwankungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entwicklung der Liquiditätskredite seit 1990 ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den ursprünglichen Verwendungszweck der Liquiditätskredite, die kurzfristige Liquiditätsgenerierung, wurde immer mehr aufgeweicht. In den letzten 25 Jahren entwickelten sich Liquiditätskredite, bedingt durch den Rückgang kommunaler Einnahmen bei gleichzeitig steigenden [[Ausgaben]], immer mehr zu einer dauerhaften Schuldenlast. Drückte die deutschen Kommunen 1990 noch eine Schuldenlast von ungefähr einer Milliarde Euro aus Liquiditätskrediten, explodierte diese Zahl ab Mitte der 1990er Jahre. Heute belastet die deutschen Kommen das fünfzigfache an Schulden durch Liquiditätskredite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liquiditätskredite nach der Reform des kommunalen Rechnungswesens ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die gestiegene Schuldenlast durch Liquiditätskredite wurden in einigen Bundesländern, im Zuge der Reform des kommunalen Rechnungswesens, verschiedene Regelungen eingeführt, um die Liquiditätskredite wieder ihrem eigentlichen Sinn zuzuführen. So muss beispielsweise in vielen Ländern, darunter auch in Hessen, eine Höchstgrenze für Liquiditätskredite in der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltssatzung Haushaltssatzung] verankert werden (vgl. [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/2/24/%C2%A7105HGO_Hessen.pdf § 105 Hessische Gemeindeordnung]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kassenkredit&amp;diff=1250</id>
		<title>Kassenkredit</title>
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		<updated>2025-08-07T10:52:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Einleitung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Liquiditätskredit, auch Kassenkredit oder Kassenverstärkungskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, ähnlich wie ein Dispokredit bei Privatpersonen. Mit einem Liquiditätskredit decken Kommunen ihren kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln. Da die kommunalen Einnahmen hauptsächlich aus einmaligen Steuereinnahmen stammen, [[Ausgaben]] jedoch über das ganze Jahr verteilt werden, sollen die Liquiditätskredite sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben. Liquiditätskredite sind also eine Vorfinanzierung der im [[Haushaltsplan]] festgelegten Einnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liquiditätskredite zeichnen sich durch eine sehr kurze Laufzeit von unter einem Jahr aus. Dadurch müssen sie oft durch eine Umschuldung abgelöst werden. Das macht Liquiditätskredite sehr anfällig gegenüber Zinsschwankungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entwicklung der Liquiditätskredite seit 1990 ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den ursprünglichen Verwendungszweck der Liquiditätskredite, die kurzfristige Liquiditätsgenerierung, wurde immer mehr aufgeweicht. In den letzten 25 Jahren entwickelten sich Liquiditätskredite, bedingt durch den Rückgang kommunaler Einnahmen bei gleichzeitig steigenden [[Ausgaben]], immer mehr zu einer dauerhaften Schuldenlast. Drückte die deutschen Kommunen 1990 noch eine Schuldenlast von ungefähr einer Milliarde Euro aus Liquiditätskrediten, explodierte diese Zahl ab Mitte der 1990er Jahre. Heute belastet die deutschen Kommen das fünfzigfache an Schulden durch Liquiditätskredite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liquiditätskredite nach der Reform des kommunalen Rechnungswesens ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die gestiegene Schuldenlast durch Liquiditätskredite wurden in einigen Bundesländern, im Zuge der Reform des kommunalen Rechnungswesens, verschiedene Regelungen eingeführt, um die Liquiditätskredite wieder ihrem eigentlichen Sinn zuzuführen. So muss beispielsweise in vielen Ländern, darunter auch in Hessen, eine Höchstgrenze für Liquiditätskredite in der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltssatzung Haushaltssatzung] verankert werden (vgl. [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/2/24/%C2%A7105HGO_Hessen.pdf § 105 Hessische Gemeindeordnung]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#WEITERLEITUNG [[Liquiditätskredit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kassenkredit&amp;diff=1249</id>
		<title>Kassenkredit</title>
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		<updated>2025-08-05T08:24:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Einleitung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Liquiditätskredit, auch Kassenkredit oder Kassenverstärkungskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, ähnlich wie ein Dispokredit bei Privatpersonen. Mit einem Liquiditätskredit decken Kommunen ihren kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln. Da die kommunalen Einnahmen hauptsächlich aus einmaligen Steuereinnahmen stammen, [[Ausgaben]] jedoch über das ganze Jahr verteilt werden, sollen die Liquiditätskredite sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben. Liquiditätskredite sind also eine Vorfinanzierung der im [[Haushaltsplan]] festgelegten Einnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liquiditätskredite zeichnen sich durch eine sehr kurze Laufzeit von unter einem Jahr aus. Dadurch müssen sie oft durch eine Umschuldung abgelöst werden. Das macht Liquiditätskredite sehr anfällig gegenüber Zinsschwankungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entwicklung der Liquiditätskredite seit 1990 ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den ursprünglichen Verwendungszweck der Liquiditätskredite, die kurzfristige Liquiditätsgenerierung, wurde immer mehr aufgeweicht. In den letzten 25 Jahren entwickelten sich Liquiditätskredite, bedingt durch den Rückgang kommunaler Einnahmen bei gleichzeitig steigenden [[Ausgaben]], immer mehr zu einer dauerhaften Schuldenlast. Drückte die deutschen Kommunen 1990 noch eine Schuldenlast von ungefähr einer Milliarde Euro aus Liquiditätskrediten, explodierte diese Zahl ab Mitte der 1990er Jahre. Heute belastet die deutschen Kommen das fünfzigfache an Schulden durch Liquiditätskredite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liquiditätskredite nach der Reform des kommunalen Rechnungswesens ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die gestiegene Schuldenlast durch Liquiditätskredite wurden in einigen Bundesländern, im Zuge der Reform des kommunalen Rechnungswesens, verschiedene Regelungen eingeführt, um die Liquiditätskredite wieder ihrem eigentlichen Sinn zuzuführen. So muss beispielsweise in vielen Ländern, darunter auch in Hessen, eine Höchstgrenze für Liquiditätskredite in der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltssatzung Haushaltssatzung] verankert werden (vgl. [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/2/24/%C2%A7105HGO_Hessen.pdf § 105 Hessische Gemeindeordnung]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1248</id>
		<title>Ordentliche Erträge</title>
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		<updated>2024-08-14T08:53:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erträge ==&lt;br /&gt;
Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen [[Verwaltungstätigkeit]]en entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind.&lt;br /&gt;
Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im [[Ergebnishaushalt]] und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben [[ordentliche Aufwendungen]] die [[Ausgaben]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Privatrechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-entgelte-spezielle.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kostenersatzleistungen und -erstattungen ===&lt;br /&gt;
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ===&lt;br /&gt;
Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-bestandsveraenderung.html '''''hier'''''] (Bestandsveränderungen) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aktivierte-eigenleistung.html '''''hier'''''] (aktivierte Eigenleistungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ===&lt;br /&gt;
Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:&lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuer]] und die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Grundsteuer Grundsteuer A und B]&lt;br /&gt;
*die Einkommensteuer&lt;br /&gt;
*die Körperschaftssteuer&lt;br /&gt;
*die [[Umsatzsteuer]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106] Abs. 5 und Abs. 5a GG  festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:&lt;br /&gt;
*die [[Kreisumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Schulumlage]] &lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuerumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Solidaritätsumlage]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-steuerarten.html '''''hier'''''] (Steuern) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umlage.html '''''hier'''''] (Umlagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Transferleistungen ===&lt;br /&gt;
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-transferertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ===&lt;br /&gt;
Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisung] ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-zuweisungen-allgemeine.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ===&lt;br /&gt;
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte [[Investitionen]] von  Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-sonderposten.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige Erträge ===&lt;br /&gt;
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, [[Finanzerträge]], Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzerträge ===&lt;br /&gt;
Unter [[Finanzerträge]]n werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Erträge ===&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge beschreiben in der [[Doppik]] Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden [[Ausgaben]] dieser Art als [[außerordentliche Aufwendungen]] beschrieben.&lt;br /&gt;
Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ergebnishaushalt_Schleswig-Holstein&amp;diff=1247</id>
		<title>Ergebnishaushalt Schleswig-Holstein</title>
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		<updated>2024-08-14T08:53:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;''' Muster eines Ergebnishaushaltes aus der Gemeindehaushaltsverordnung von Schleswig-Holstein (GemHVO)''':&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;4&amp;quot; | Ertrags- und Aufwandsarten&lt;br /&gt;
! Ergebnis des Vorvorjahres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in EUR&lt;br /&gt;
! Ansatz des Vorjahres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in EUR&lt;br /&gt;
! Ansatz des Haushaltsjahres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in EUR&lt;br /&gt;
! Planung Haushaltsjahr +1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in EUR&lt;br /&gt;
! Planung Haushaltsjahr +2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in EUR&lt;br /&gt;
! Planung Haushaltsjahr +3&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
in EUR&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 1 || 2 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | 3 ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 40 || 1 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Steuern und ähnliche Abgaben ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 41 || 2 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Zuwendungen und allgemeine Umlagen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 42 || 3 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + sonstige Transfererträge ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 43 || 4 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 441 &lt;br /&gt;
442 &lt;br /&gt;
446 &lt;br /&gt;
| 5 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Kostenerstattungen und Kostenumlagen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 448 || 6 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Kostenerstattungen und Kostenumlagen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 45 || 7 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + sonstige ordentliche Erträge ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 471 || 8 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + aktivierte Eigenleistungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 472 || 9 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + / - Bestandsveränderungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 10 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = ordentliche Erträge ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 50 || 11 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Personalaufwendungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 51 || 12 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Versorgungsaufwendungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 52 || 13 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 57 || 14 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + bilanzielle [[Abschreibungen]] ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 53 || 15 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Transferaufwendungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 54 || 16 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + sonstige ordentliche Aufwendungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 17&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = ordentliche Aufwendungen&lt;br /&gt;
(= Zeilen 11 bis 16) &lt;br /&gt;
|  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 18 &lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = Ergebnis der laufenden [[Verwaltungstätigkeit]]&lt;br /&gt;
(Zeilen 10/17) &lt;br /&gt;
|  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 46 || 19 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + Finanzerträge ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 55 || 20 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 21 &lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = Finanzergebnis&lt;br /&gt;
(Zeilen 19 und 20) &lt;br /&gt;
|  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 22 &lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = ordentliches Ergebnis&lt;br /&gt;
(= Zeilen 18 und 21) &lt;br /&gt;
|  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 49 || 23 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | + außerordentliche Erträge ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 59 || 24 || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | - [[außerordentliche Aufwendungen]] ||  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 25 &lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = außerordentliches Ergebnis&lt;br /&gt;
(= Zeilen 23 und 24) &lt;br /&gt;
|  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  || 26 &lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | = Jahresergebnis&lt;br /&gt;
(Zeilen 22 und 25) &lt;br /&gt;
|  ||  ||  ||  ||  || &lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentlichen_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1246</id>
		<title>Ordentlichen Erträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentlichen_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1246"/>
		<updated>2024-08-14T08:52:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Alle Erträge, die innerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und [[Verwaltungstätigkeit]] anfallen und einen Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen bedeuten, sind den ordentlichen Erträgen zuzuordnen. Sie werden deshalb auch als zu erwartende oder planmäßige Erträge bezeichnet und grenzen sich somit von den [[außerordentlichen Erträge]]n ab. &lt;br /&gt;
Die [[Summe aller ordentlichen Erträge]] und die Einzelerträge, die innerhalb einer [[Haushaltsperiode]] realisiert werden, sind in dem [[Ergebnishaushalt]] verrechnet und Teil des Haushaltsplans.&lt;br /&gt;
Zu den ordentlichen Erträgen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Privatrechtliche_Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte] &lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#.C3.96ffentlich-rechtliche_Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte]&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Kostenersatzleistungen_und_-erstattungen Kostenersatzleistungen und -erstattungen]&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Bestandsver.C3.A4nderungen_und_aktivierte_Eigenleistungen Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen] &lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Steuern_und_steuer.C3.A4hnliche_Ertr.C3.A4ge_einschlie.C3.9Flich_Ertr.C3.A4ge_aus_gesetzlichen_Umlagen Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen]&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Ertr.C3.A4ge_aus_Transferleistungen Erträge aus Transferleistungen]&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Ertr.C3.A4ge_aus_Zuweisungen_und_Zusch.C3.BCssen_f.C3.BCr_laufende_Zwecke_und_allgemeine_Umlagen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen]&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Ertr.C3.A4ge_aus_der_Aufl.C3.B6sung_von_Sonderposten_aus_Investitionszuweisungen.2C_-zusch.C3.BCssen_und_Investitionsbeitr.C3.A4gen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen]&lt;br /&gt;
# [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Glossar#Sonstige_Ertr.C3.A4ge Sonstige ordentliche Erträge]&lt;br /&gt;
# Summe der ordentlichen Erträge (1. bis 9.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnliche Einträge:&lt;br /&gt;
*[[Ordentliche Aufwendungen]]&lt;br /&gt;
*[[Ordentliches Ergebnis]]&lt;br /&gt;
*[[Außerordentliche Erträge]]&lt;br /&gt;
*[[Außerordentliche Aufwendungen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ergebnis_der_internen_Leistungsbeziehungen&amp;diff=1245</id>
		<title>Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ergebnis_der_internen_Leistungsbeziehungen&amp;diff=1245"/>
		<updated>2024-08-14T08:51:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Interne Leistungsbeziehungen beschreiben Verrechnungen, die durch Erträge oder Aufwände innerhalb der kommunalen [[Verwaltungstätigkeit]] entstanden sind. Das heißt, die entstandenen Kosten oder Einnahmen sind auf interne Leistungsverschiebungen zurückzuführen (nach [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/%C2%A7_15_DoppikGemHV_HE_jlr-DoppikGemHVHEV1P15.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22priceConfirmed%22%3Afalse%2C%22docPart%22%3A%22S%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-DoppikGemHVHEV1P15%22%2C%22portalId%22%3A%22jurisw%22%7D&amp;amp;_=%2F%C2%A7_15_DoppikGemHV_HE_jlr-DoppikGemHVHEV1P15.pdf § 15 Abs. 1] der GemHVO-Doppik). Dazu zählen Hilfsbetriebe wie der Baubetriebshof, die Gärtnerei oder die Wartung des Anlagevermögens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Interne Leistungsbeziehungen können nicht durch externe Zahlungsströme (z. B. durch Einbezug von Eigenbetrieben) verursacht werden, sie beziehen sich nur auf den Leistungsaustausch, der nicht zahlungswirksam ist und sich innerhalb des kommunalen Rechnungskreises befindet. Erträge und Aufwendungen dieser Art sind in ihrer Addition immer ergebnisneutral. Daher werden diese Leistungen nur im [[Jahresergebnis]] abgebildet und betreffen nicht die [[Finanzrechnung]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Finanzergebnis&amp;diff=1244</id>
		<title>Finanzergebnis</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Finanzergebnis&amp;diff=1244"/>
		<updated>2024-08-14T08:51:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das [[Saldo]] der kommunalen Finanzen mit zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Finanzergebnis bezeichnet. Es wird ermittelt aus Erträgen von Geldanlagen und [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Zinsen_und_Zinsaufwendungen Zinsen], finanziellen Aufwendungen (z. B. Zinsaufwendungen für Kredite) und [[Abschreibungen]] auf Wertpapiere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es Unterschiede zwischen einer kameralen und einer doppischen Verwaltung. Bei der [[Kameralistik]] wird das Ergebnis aus dem [[Saldo]] aus den Zinseinnahmen und –ausgaben errechnet. In der [[Doppik]] bemisst es sich nach der aktuellen [[Verwaltungstätigkeit]], bei der die laufenden Einzahlungen von den laufenden Auszahlungen abgezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzergebnis-kameral.html '''''hier'''''] (kameral) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzergebnis-aus-laufender-verwaltungstaetigkeit-doppik.html '''''hier'''''] (doppisch)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Aufwandsdeckungsgrad&amp;diff=1243</id>
		<title>Aufwandsdeckungsgrad</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Aufwandsdeckungsgrad&amp;diff=1243"/>
		<updated>2024-08-14T08:50:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Aufwandsdeckungsgrad ist der Quotient aus den [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Ordentliche_Ertr%C3%A4ge ordentlichen Erträgen] und den [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Ordentliche_Aufwendungen ordentlichen Aufwendungen]. &lt;br /&gt;
Diese Kennzahl gibt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- und [[Verwaltungstätigkeit]] an. Sie zeigt auf, zu welchem Anteil  die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden. Um eine generationengerechte Haushaltspolitik und ein finanzielles Gleichgewicht gewährleisten zu können, sollte diese Kennzahl über mehrere Perioden betrachtet nicht unter 100 liegen. Wäre dies der Fall, würde auf Kosten der zukünftigen Generationen gewirtschaftet werden, was nicht den [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsgrundsätze Haushaltsgrundsätzen] entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Aufwandsdeckungsgrad.png]]&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Anhang_zum_Haushaltsplan&amp;diff=1242</id>
		<title>Anhang zum Haushaltsplan</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Anhang_zum_Haushaltsplan&amp;diff=1242"/>
		<updated>2024-08-14T08:42:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dem [[Haushaltsplan]] sind nach...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
...[https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/%C2%A7_1_DoppikGemHV_HE_jlr-DoppikGemHVHEV5P1.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-DoppikGemHVHEV5P1%22%2C%22portalId%22%3A%22bshe%22%7D&amp;amp;_=%2F%C2%A7_1_DoppikGemHV_HE_jlr-DoppikGemHVHEV5P1.pdf § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE] in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Vorbericht]]&lt;br /&gt;
*Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm&lt;br /&gt;
*Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)&lt;br /&gt;
*Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus [[Verpflichtungsermächtigungen]]&lt;br /&gt;
*Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften&lt;br /&gt;
*Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE&lt;br /&gt;
*Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen &lt;br /&gt;
*Letzter [[Jahresabschluss]]&lt;br /&gt;
*Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept&lt;br /&gt;
*[[Stellenplan]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/d/d9/%C2%A71GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW] in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Vorbericht]]&lt;br /&gt;
*Finanzplan inkl. Investitionsprogramm&lt;br /&gt;
*Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität&lt;br /&gt;
*Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus [[Verpflichtungsermächtigungen]]&lt;br /&gt;
*Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres&lt;br /&gt;
*Letzter Gesamtabschluss&lt;br /&gt;
*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen&lt;br /&gt;
*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist&lt;br /&gt;
*Übersicht über die Budgets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a4/%C2%A71GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH] in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Vorbericht]]&lt;br /&gt;
*die Bilanz des Vorvorjahres&lt;br /&gt;
*eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme&lt;br /&gt;
*eine Übersicht über die aus [[Verpflichtungsermächtigungen]] in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen&lt;br /&gt;
*eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen&lt;br /&gt;
*die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat&lt;br /&gt;
*die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der [[Haushaltssatzung]] Festsetzungen erfolgen&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1241</id>
		<title>Ordentliche Erträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1241"/>
		<updated>2024-08-14T08:41:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erträge ==&lt;br /&gt;
Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind.&lt;br /&gt;
Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im [[Ergebnishaushalt]] und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben [[ordentliche Aufwendungen]] die [[Ausgaben]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Privatrechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-entgelte-spezielle.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kostenersatzleistungen und -erstattungen ===&lt;br /&gt;
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ===&lt;br /&gt;
Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-bestandsveraenderung.html '''''hier'''''] (Bestandsveränderungen) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aktivierte-eigenleistung.html '''''hier'''''] (aktivierte Eigenleistungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ===&lt;br /&gt;
Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:&lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuer]] und die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Grundsteuer Grundsteuer A und B]&lt;br /&gt;
*die Einkommensteuer&lt;br /&gt;
*die Körperschaftssteuer&lt;br /&gt;
*die [[Umsatzsteuer]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106] Abs. 5 und Abs. 5a GG  festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:&lt;br /&gt;
*die [[Kreisumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Schulumlage]] &lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuerumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Solidaritätsumlage]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-steuerarten.html '''''hier'''''] (Steuern) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umlage.html '''''hier'''''] (Umlagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Transferleistungen ===&lt;br /&gt;
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-transferertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ===&lt;br /&gt;
Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisung] ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-zuweisungen-allgemeine.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ===&lt;br /&gt;
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte [[Investitionen]] von  Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-sonderposten.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige Erträge ===&lt;br /&gt;
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, [[Finanzerträge]], Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzerträge ===&lt;br /&gt;
Unter [[Finanzerträge]]n werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Erträge ===&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge beschreiben in der [[Doppik]] Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden [[Ausgaben]] dieser Art als [[außerordentliche Aufwendungen]] beschrieben.&lt;br /&gt;
Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Nettosteueraufkommen&amp;diff=1240</id>
		<title>Nettosteueraufkommen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Nettosteueraufkommen&amp;diff=1240"/>
		<updated>2024-08-14T08:40:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Differenz aus Steuererträgen und Steueraufwendungen in der betrachteten Haushaltsperiode ergibt das Nettosteueraufkommen. &lt;br /&gt;
Diese Kennzahl ist die Summe der Einnahmen durch Steuern der Kommune abzüglich der Transferzahlungen der Kommune. Bei den Steuererträgen  handelt es sich einerseits um Realsteuern wie der [[Gewerbesteuer]] und der [[Grundsteuer]], sowie Anteile an der Einkommen- und [[Umsatzsteuer]]. Dazu kommen noch örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie die Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Zweitwohnungssteuer oder Hundesteuer.  &lt;br /&gt;
Zu den Steueraufwendungen und  gesetzlichen Umlageverpflichtungen zählen Teile der kommunal erhobenen Steuern und Abgaben wie die Kreis-und [[Schulumlage]], Kompensationsumlage, Umlage an Planungsverband, [[Gewerbesteuerumlage]] und die Abwasserabgabe. Sie fließen als kommunaler Beitrag an die höheren politischen Ebenen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Nettosteueraufkommen.png]]&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Umsatzsteueranteil&amp;diff=1239</id>
		<title>Umsatzsteueranteil</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Umsatzsteueranteil&amp;diff=1239"/>
		<updated>2024-08-14T08:40:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Umsatzsteueranteil bezeichnet erstens denjenigen Teil des Umsatzsteueraufkommens, der den Gemeinden zusteht (Umsatzsteueranteil der Gemeinden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gesetzliche Regelung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinden erhalten einen Anteil von rund 2% des Aufkommens der [[Umsatzsteuer]] (Stand: 2013). Der Rest des Aufkommens der [[Umsatzsteuer]] fließt dem Bund (53,4%) und den Bundesländern (44,6%) zu. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des Umsatzsteueranteils zweitens auch für den Umsatzsteueranteil des Bundes bzw. drittens für den Umsatzsteueranteil der Länder verwendet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umsatzsteueranteil.html Definitionsherkunft]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1238</id>
		<title>Teilergebnis und Teilfinanzhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1238"/>
		<updated>2024-08-14T08:34:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Teilhaushalt, auch Teilplan oder Teilhaushaltsplan genannt, ist ein elementarer Bestandteil des Haushaltsplans in der [[Doppik]]. Kommunen können ihren Haushalt funktional nach Produktbereichen oder institutionell nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gliedern. Bei einer funktionalen Gliederung kann ein Teilhaushalt mehrere Produktbereiche umfassen, bei einer institutionellen Organisation kann ein Produktbereich auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am häufigsten ist die Gliederung der Teilhaushalte nach Produktbereichen anzutreffen. Dies hat praktische Gründ, denn während sich Organisationsstrukturen mit den Jahren ändern können und sich möglicherweise auch die Aufgabenverteilung verändert, bleiben die von einer Kommune erbrachten Leistungen, die von ihr in diesem Sinne erzeugten »Produkte«, weitgehend unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Hessischen Gemeindeverordnung muss ein Teilhaushalt jeweils ein Budget bilden. Zudem besteht jeder Teilhaushalt aus dem [[Teilfinanzhaushalt]] sowie dem Teilergebnishaushalt (siehe auch [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/0/0f/%C2%A74GemHVO_Hessen.pdf § 4 GemHVO] in Hessen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Beispiele von Rechtsprechungen:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/9/90/%C2%A74GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 4 GemHVO] in Baden-Württemberg&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/3/32/%C2%A74GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 4 GemHVO] in Schleswig-Holstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum werden Teilhaushalte erstellt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bedeutung und Funktion der Teilhaushalte ergibt sich aus dem Kontext des Haushaltsplanes: Auf Grundlage der vom Rat einer Kommune beschlossenen [[Haushaltssatzung]] verleiht der Haushaltsplan der kommunalen Verwaltung eine Handlungsermächtigung für den Planungszeitraum. Sowohl der Ergebnisplan als auch der Finanzplan stellen als Teil des Haushaltsplanes somit eine Ermächtigung dar, denn die eigentliche Budgethoheit liegt beim Rat und nicht der kommunalen Verwaltung. Die Aufgabe der Teilhaushalte besteht nun darin genauer zu spezifizieren, wie diese Ermächtigung im Detail aussieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der [[Teilfinanzhaushalt]] ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Teilfinanzhaushalt]] ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der [[Teilfinanzhaushalt]] hat die Funktion einer Planungskomponente in der [[Teilfinanzrechnung]] des kommunalen Haushaltsplans. Der [[Teilfinanzhaushalt]] umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im [[Teilfinanzhaushalt]] sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilergebnishaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilergebnishaushalt, der zweite verpflichtende Bestandteil eines Teilhaushalts, ist identisch zur Struktur des Ergebnishaushalts, beschränkt sich jedoch auf den Teilhaushalt. Der Teilergebnishaushalt, als Bestandteil der Teilergebnisrechnung, erfasst die geplanten Erträge und Aufwendungen, im Unterschied zu den Ein- uns Auszahlungen des [[Teilfinanzhaushalt]]es. Dadurch stellt er einen Budgetrahmen für die ordentlichen Erträge und [[Aufwendungen#Ordentliche Aufwendungen|Aufwendungen]] des entsprechenden Teilhaushalts.&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis-_und_der_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1237</id>
		<title>Teilergebnis- und der Teilfinanzhaushalt</title>
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		<updated>2024-08-14T08:34:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Teilhaushalt, auch Teilplan oder Teilhaushaltsplan genannt, ist ein elementarer Bestandteil des Haushaltsplans in der [[Doppik]]. Kommunen können ihren Haushalt funktional nach Produktbereichen oder institutionell nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gliedern. Bei einer funktionalen Gliederung kann ein Teilhaushalt mehrere Produktbereiche umfassen, bei einer institutionellen Organisation kann ein Produktbereich auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am häufigsten ist die Gliederung der Teilhaushalte nach Produktbereichen anzutreffen. Dies hat praktische Gründ, denn während sich Organisationsstrukturen mit den Jahren ändern können und sich möglicherweise auch die Aufgabenverteilung verändert, bleiben die von einer Kommune erbrachten Leistungen, die von ihr in diesem Sinne erzeugten »Produkte«, weitgehend unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Hessischen Gemeindeverordnung muss ein Teilhaushalt jeweils ein Budget bilden. Zudem besteht jeder Teilhaushalt aus dem Teilfinanzhaushalt sowie dem Teilergebnishaushalt (siehe auch [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/0/0f/%C2%A74GemHVO_Hessen.pdf § 4 GemHVO] in Hessen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Beispiele von Rechtsprechungen:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/9/90/%C2%A74GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 4 GemHVO] in Baden-Württemberg&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=172309974978677867&amp;amp;sessionID=1219890354221976495&amp;amp;templateID=chtmltopdf&amp;amp;xid=4200375,5 § 4 GemHVO] in Schleswig-Holstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum werden Teilhaushalte erstellt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bedeutung und Funktion der Teilhaushalte ergibt sich aus dem Kontext des Haushaltsplanes: Auf Grundlage der vom Rat einer Kommune beschlossenen Haushaltssatzung verleiht der Haushaltsplan der kommunalen Verwaltung eine Handlungsermächtigung für den Planungszeitraum. Sowohl der Ergebnisplan als auch der Finanzplan stellen als Teil des Haushaltsplanes somit eine Ermächtigung dar, denn die eigentliche Budgethoheit liegt beim Rat und nicht der kommunalen Verwaltung. Die Aufgabe der Teilhaushalte besteht nun darin genauer zu spezifizieren, wie diese Ermächtigung im Detail aussieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilfinanzhaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der [[Teilfinanzrechnung]] des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilergebnishaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilergebnishaushalt, der zweite verpflichtende Bestandteil eines Teilhaushalts, ist identisch zur Struktur des Ergebnishaushalts, beschränkt sich jedoch auf den Teilhaushalt. Der Teilergebnishaushalt, als Bestandteil der Teilergebnisrechnung, erfasst die geplanten Erträge und Aufwendungen, im Unterschied zu den Ein- uns Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes. Dadurch stellt er einen Budgetrahmen für die ordentlichen Erträge und [[Aufwendungen#Ordentliche Aufwendungen|Aufwendungen]] des entsprechenden Teilhaushalts.&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1236</id>
		<title>Teilfinanzhaushalt</title>
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		<updated>2024-08-14T08:33:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der [[Teilfinanzrechnung]] des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der [[Teilfinanzrechnung]] des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1234</id>
		<title>Teilergebnis und Teilfinanzhaushalt</title>
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		<updated>2024-08-14T08:32:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Teilhaushalt, auch Teilplan oder Teilhaushaltsplan genannt, ist ein elementarer Bestandteil des Haushaltsplans in der [[Doppik]]. Kommunen können ihren Haushalt funktional nach Produktbereichen oder institutionell nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gliedern. Bei einer funktionalen Gliederung kann ein Teilhaushalt mehrere Produktbereiche umfassen, bei einer institutionellen Organisation kann ein Produktbereich auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am häufigsten ist die Gliederung der Teilhaushalte nach Produktbereichen anzutreffen. Dies hat praktische Gründ, denn während sich Organisationsstrukturen mit den Jahren ändern können und sich möglicherweise auch die Aufgabenverteilung verändert, bleiben die von einer Kommune erbrachten Leistungen, die von ihr in diesem Sinne erzeugten »Produkte«, weitgehend unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Hessischen Gemeindeverordnung muss ein Teilhaushalt jeweils ein Budget bilden. Zudem besteht jeder Teilhaushalt aus dem [[Teilfinanzhaushalt]] sowie dem Teilergebnishaushalt (siehe auch [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/0/0f/%C2%A74GemHVO_Hessen.pdf § 4 GemHVO] in Hessen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Beispiele von Rechtsprechungen:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/9/90/%C2%A74GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 4 GemHVO] in Baden-Württemberg&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/3/32/%C2%A74GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 4 GemHVO] in Schleswig-Holstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum werden Teilhaushalte erstellt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bedeutung und Funktion der Teilhaushalte ergibt sich aus dem Kontext des Haushaltsplanes: Auf Grundlage der vom Rat einer Kommune beschlossenen [[Haushaltssatzung]] verleiht der Haushaltsplan der kommunalen Verwaltung eine Handlungsermächtigung für den Planungszeitraum. Sowohl der Ergebnisplan als auch der Finanzplan stellen als Teil des Haushaltsplanes somit eine Ermächtigung dar, denn die eigentliche Budgethoheit liegt beim Rat und nicht der kommunalen Verwaltung. Die Aufgabe der Teilhaushalte besteht nun darin genauer zu spezifizieren, wie diese Ermächtigung im Detail aussieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der [[Teilfinanzhaushalt]] ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Teilfinanzhaushalt]] ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der [[Teilfinanzhaushalt]] hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der [[Teilfinanzhaushalt]] umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im [[Teilfinanzhaushalt]] sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilergebnishaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilergebnishaushalt, der zweite verpflichtende Bestandteil eines Teilhaushalts, ist identisch zur Struktur des Ergebnishaushalts, beschränkt sich jedoch auf den Teilhaushalt. Der Teilergebnishaushalt, als Bestandteil der Teilergebnisrechnung, erfasst die geplanten Erträge und Aufwendungen, im Unterschied zu den Ein- uns Auszahlungen des [[Teilfinanzhaushalt]]es. Dadurch stellt er einen Budgetrahmen für die ordentlichen Erträge und [[Aufwendungen#Ordentliche Aufwendungen|Aufwendungen]] des entsprechenden Teilhaushalts.&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1233</id>
		<title>Ordentliche Erträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1233"/>
		<updated>2024-08-14T08:26:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erträge ==&lt;br /&gt;
Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind.&lt;br /&gt;
Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im [[Ergebnishaushalt]] und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben [[ordentliche Aufwendungen]] die [[Ausgaben]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Privatrechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-entgelte-spezielle.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kostenersatzleistungen und -erstattungen ===&lt;br /&gt;
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ===&lt;br /&gt;
Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-bestandsveraenderung.html '''''hier'''''] (Bestandsveränderungen) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aktivierte-eigenleistung.html '''''hier'''''] (aktivierte Eigenleistungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ===&lt;br /&gt;
Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:&lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuer]] und die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Grundsteuer Grundsteuer A und B]&lt;br /&gt;
*die Einkommensteuer&lt;br /&gt;
*die Körperschaftssteuer&lt;br /&gt;
*die Umsatzsteuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106] Abs. 5 und Abs. 5a GG  festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:&lt;br /&gt;
*die [[Kreisumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Schulumlage]] &lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuerumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Solidaritätsumlage]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-steuerarten.html '''''hier'''''] (Steuern) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umlage.html '''''hier'''''] (Umlagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Transferleistungen ===&lt;br /&gt;
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-transferertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ===&lt;br /&gt;
Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisung] ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-zuweisungen-allgemeine.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ===&lt;br /&gt;
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte [[Investitionen]] von  Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-sonderposten.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige Erträge ===&lt;br /&gt;
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, [[Finanzerträge]], Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzerträge ===&lt;br /&gt;
Unter [[Finanzerträge]]n werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Erträge ===&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge beschreiben in der [[Doppik]] Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden [[Ausgaben]] dieser Art als [[außerordentliche Aufwendungen]] beschrieben.&lt;br /&gt;
Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1232</id>
		<title>Ordentliche Erträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1232"/>
		<updated>2024-08-14T08:25:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erträge ==&lt;br /&gt;
Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind.&lt;br /&gt;
Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im [[Ergebnishaushalt]] und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben [[ordentliche Aufwendungen]] die [[Ausgaben]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Privatrechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-entgelte-spezielle.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kostenersatzleistungen und -erstattungen ===&lt;br /&gt;
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ===&lt;br /&gt;
Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-bestandsveraenderung.html '''''hier'''''] (Bestandsveränderungen) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aktivierte-eigenleistung.html '''''hier'''''] (aktivierte Eigenleistungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ===&lt;br /&gt;
Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:&lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuer]] und die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Grundsteuer Grundsteuer A und B]&lt;br /&gt;
*die Einkommensteuer&lt;br /&gt;
*die Körperschaftssteuer&lt;br /&gt;
*die Umsatzsteuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106] Abs. 5 und Abs. 5a GG  festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:&lt;br /&gt;
*die [[Kreisumlage]]&lt;br /&gt;
*die [[Schulumlage]] &lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuerumlage]]&lt;br /&gt;
*die Solidaritätsumlage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-steuerarten.html '''''hier'''''] (Steuern) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umlage.html '''''hier'''''] (Umlagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Transferleistungen ===&lt;br /&gt;
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-transferertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ===&lt;br /&gt;
Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisung] ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-zuweisungen-allgemeine.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ===&lt;br /&gt;
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte [[Investitionen]] von  Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-sonderposten.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige Erträge ===&lt;br /&gt;
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, [[Finanzerträge]], Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzerträge ===&lt;br /&gt;
Unter [[Finanzerträge]]n werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Erträge ===&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge beschreiben in der [[Doppik]] Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden [[Ausgaben]] dieser Art als [[außerordentliche Aufwendungen]] beschrieben.&lt;br /&gt;
Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Aufwendungen&amp;diff=1231</id>
		<title>Aufwendungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Aufwendungen&amp;diff=1231"/>
		<updated>2024-08-14T08:24:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Ordentliche Aufwendungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören [[Ausgaben]] für empfangene Güter und Dienstleistungen, die meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die [[ordentlichen Erträge]].&lt;br /&gt;
Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%).&lt;br /&gt;
Die ordentlichen Aufwendungen werden im [[Ergebnishaushalt]], den einzelnen [[Teilhaushalten]] sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Personalaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versorgungsaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch  Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== [[Abschreibungen]] ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Abschreibungen]] erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel [[Gewerbesteuerumlage]], Abwasserabgabe, Kreis- und [[Schulumlage]], Umlage an Planungsverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Transferaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige [[ordentliche Aufwendungen]] ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zinsen und andere Finanzaufwendungen ===&lt;br /&gt;
Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Aufwendungen ===&lt;br /&gt;
Aufwendungen außerordentlicher Art sind [[Ausgaben]], die zwar durch kommunale Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge verursacht sind, aber nicht zum üblichen betrieblichen Ablauf zählen und deswegen unregelmäßig sind. Sie werden – wie die außerordentlichen Erträge – im [[Ergebnishaushalt]], bzw. den einzelnen Teilhaushalten dargestellt, allerdings ebenfalls als separate [[Ausgaben]] berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden.&lt;br /&gt;
Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, Abschreibungen wegen Brandschäden oder Wetterschäden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiter Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Nettosteueraufkommen&amp;diff=1230</id>
		<title>Nettosteueraufkommen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Nettosteueraufkommen&amp;diff=1230"/>
		<updated>2024-08-14T08:24:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Differenz aus Steuererträgen und Steueraufwendungen in der betrachteten Haushaltsperiode ergibt das Nettosteueraufkommen. &lt;br /&gt;
Diese Kennzahl ist die Summe der Einnahmen durch Steuern der Kommune abzüglich der Transferzahlungen der Kommune. Bei den Steuererträgen  handelt es sich einerseits um Realsteuern wie der [[Gewerbesteuer]] und der [[Grundsteuer]], sowie Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Dazu kommen noch örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie die Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Zweitwohnungssteuer oder Hundesteuer.  &lt;br /&gt;
Zu den Steueraufwendungen und  gesetzlichen Umlageverpflichtungen zählen Teile der kommunal erhobenen Steuern und Abgaben wie die Kreis-und [[Schulumlage]], Kompensationsumlage, Umlage an Planungsverband, [[Gewerbesteuerumlage]] und die Abwasserabgabe. Sie fließen als kommunaler Beitrag an die höheren politischen Ebenen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Nettosteueraufkommen.png]]&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Steueraufwandsdeckungsquote&amp;diff=1229</id>
		<title>Steueraufwandsdeckungsquote</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Steueraufwandsdeckungsquote&amp;diff=1229"/>
		<updated>2024-08-14T08:24:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Diese Kennzahl beschreibt den Anteil der Steueraufwendungen an der Summe der [[ordentlichen Erträge]]. &lt;br /&gt;
Zu den Steueraufwendungen und  gesetzlichen Umlageverpflichtungen zählen Teile der kommunal erhobenen Steuern und Abgaben wie die Kreis-und [[Schulumlage]], Kompensationsumlage, Umlage an Planungsverband, [[Gewerbesteuerumlage]] und die Abwasserabgabe. Sie fließen als kommunaler Beitrag an die höheren politischen Ebenen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
Je höher der Anteil ist, desto mehr finanzielle Mittel müssen für die Deckung der verpflichtenden Steuerabgaben verwendet werden, wodurch der Handlungsspielraum der Kommune für den Haushalt eingeschränkt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Steueraufwandsdeckungsquote.png|630px]]&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ergebnishaushalt&amp;diff=1228</id>
		<title>Ergebnishaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ergebnishaushalt&amp;diff=1228"/>
		<updated>2024-08-14T08:20:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ergebnishaushalt ist eines der Kernelemente des kommunalen Rechnungswesens. Er bezieht sich jeweils auf ein abgrenzbares [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsjahr Haushaltsjahr] und weist das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch in diesem Jahr aus. Sein [[Saldo]], also der Unterschied zwischen Erträgen und Aufwendungen, ist eine der wichtigsten Kennzahlen, die in einem kommunalen [[Haushaltsplan]] zu finden ist. Waren die Erträge höher als die Aufwendungen, spricht man von einem '''Jahresüberschuss'''. Waren die Aufwendungen höher als die Erträge, spricht man hingegen von einem '''Jahresfehlbetrag'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die kommunale Ergebnisrechnung entspricht der '''Gewinn- und Verlustrechnung''' in der Privatwirtschaft. Mit dem Unterschied jedoch, dass es nicht die Aufgabe oder das Ziel der öffentlichen Hand ist, Gewinne zu erwirtschaften, weshalb zur sprachlichen Abgrenzung der Begriff »Ergebnisrechnung« geläufig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was sind Ressourcen? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff '''»Ressourcen«''' ist im Zusammenhang mit dem Ergebnishaushalt sehr zentral, denn er beschränkt sich nicht auf die finanziellen Mittel, die einer Gemeinde zu oder aus ihr abfließen. Er ist weiter gefasst und beschreibt sowohl den Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen als auch den erbrachten Arbeitsaufwand. Diese weiter gefasste Sichtweise (Stichwort »Ressourcenverbrauchskonzept«) ist wichtig, denn auch wenn unter dem Strich am Ende des Jahres finanziell ein Plus bei ihrem Geldvermögen steht, könnte eine Gemeinde über ihre Verhältnisse gelebt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwa weil das Realvermögen der Gemeinde, beispielsweise ihr Fuhrpark, durch seinen Gebrauch oder den Zeitablauf über das Jahr hinweg an Wert verloren hat. Hier muss bei einer rationalen Haushaltsführung abgeschrieben, mit Ersatzinvestitionen und einem zukünftigen finanziellen Aufwand gerechnet und schon heute entsprechend geplant und gewirtschaftet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum sollte der Ressourcenverbrauch betrachtet werden? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Ressourcenverbrauch einer Gemeinde wird insbesondere vor dem Hintergrund des Leittextes für eine [http://www.haushaltsreform.de/IMK-Beschluss-2003-11-21-Anlage-2-GemHVO-Doppik.pdf »Gemeindehaushaltsverordnung] für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen«, der von der ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder im Jahr 2003 erarbeitet wurde, haben die Länder in den vergangenen 10 Jahren umfangreiche Reformen am kommunalen Haushaltswesen vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch diese Reformen sollte sichergestellt werden, dass jede Generation höchstens die Ressourcen verbraucht, die sie auch selbst erwirtschaftet hat. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war es, den tatächlichen Ressourcenverbrauch möglichst vollständig in den Haushaltsplänen erkennbar zu machen. Denn nur auf diese Weise kann man zu einem Ausgleich gelangen und im Zweifelsfall Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn der Ressourcenverbrauch aus dem Ruder läuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als praktisches Beispiel für eine solche Entwicklung könnte ein Investitionsstau bei Verkehrswegen und Brücken dienen, die eine Generation von ihrer Elterngeneration übernommen hat. Werden diese Verkehrswege und Brücken nicht gepflegt und erhalten, müssen künftige Generationen mit einer maroden Infrastruktur leben und ihrerseits für die Instandsetzung aufkommen, obwohl sie selbst nicht an ihrem Verschleiß beteiligt waren. Die aktuelle Generation hat in diesem Fall auf Kosten ihrer Kinder gelebt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele von Ergebnishaushalten==&lt;br /&gt;
[[Hessischer Ergebnishaushalt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Ergebnishaushalt Schleswig-Holstein]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1227</id>
		<title>Teilergebnis und Teilfinanzhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1227"/>
		<updated>2024-08-14T08:19:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Teilhaushalt, auch Teilplan oder Teilhaushaltsplan genannt, ist ein elementarer Bestandteil des Haushaltsplans in der [[Doppik]]. Kommunen können ihren Haushalt funktional nach Produktbereichen oder institutionell nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gliedern. Bei einer funktionalen Gliederung kann ein Teilhaushalt mehrere Produktbereiche umfassen, bei einer institutionellen Organisation kann ein Produktbereich auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am häufigsten ist die Gliederung der Teilhaushalte nach Produktbereichen anzutreffen. Dies hat praktische Gründ, denn während sich Organisationsstrukturen mit den Jahren ändern können und sich möglicherweise auch die Aufgabenverteilung verändert, bleiben die von einer Kommune erbrachten Leistungen, die von ihr in diesem Sinne erzeugten »Produkte«, weitgehend unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Hessischen Gemeindeverordnung muss ein Teilhaushalt jeweils ein Budget bilden. Zudem besteht jeder Teilhaushalt aus dem Teilfinanzhaushalt sowie dem Teilergebnishaushalt (siehe auch [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/0/0f/%C2%A74GemHVO_Hessen.pdf § 4 GemHVO] in Hessen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Beispiele von Rechtsprechungen:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/9/90/%C2%A74GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 4 GemHVO] in Baden-Württemberg&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/3/32/%C2%A74GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 4 GemHVO] in Schleswig-Holstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum werden Teilhaushalte erstellt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bedeutung und Funktion der Teilhaushalte ergibt sich aus dem Kontext des Haushaltsplanes: Auf Grundlage der vom Rat einer Kommune beschlossenen [[Haushaltssatzung]] verleiht der Haushaltsplan der kommunalen Verwaltung eine Handlungsermächtigung für den Planungszeitraum. Sowohl der Ergebnisplan als auch der Finanzplan stellen als Teil des Haushaltsplanes somit eine Ermächtigung dar, denn die eigentliche Budgethoheit liegt beim Rat und nicht der kommunalen Verwaltung. Die Aufgabe der Teilhaushalte besteht nun darin genauer zu spezifizieren, wie diese Ermächtigung im Detail aussieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilfinanzhaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilergebnishaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilergebnishaushalt, der zweite verpflichtende Bestandteil eines Teilhaushalts, ist identisch zur Struktur des Ergebnishaushalts, beschränkt sich jedoch auf den Teilhaushalt. Der Teilergebnishaushalt, als Bestandteil der Teilergebnisrechnung, erfasst die geplanten Erträge und Aufwendungen, im Unterschied zu den Ein- uns Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes. Dadurch stellt er einen Budgetrahmen für die ordentlichen Erträge und [[Aufwendungen#Ordentliche Aufwendungen|Aufwendungen]] des entsprechenden Teilhaushalts.&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Teilergebnis-_und_der_Teilfinanzhaushalt&amp;diff=1226</id>
		<title>Teilergebnis- und der Teilfinanzhaushalt</title>
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		<updated>2024-08-14T08:19:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Teilhaushalt, auch Teilplan oder Teilhaushaltsplan genannt, ist ein elementarer Bestandteil des Haushaltsplans in der [[Doppik]]. Kommunen können ihren Haushalt funktional nach Produktbereichen oder institutionell nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gliedern. Bei einer funktionalen Gliederung kann ein Teilhaushalt mehrere Produktbereiche umfassen, bei einer institutionellen Organisation kann ein Produktbereich auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am häufigsten ist die Gliederung der Teilhaushalte nach Produktbereichen anzutreffen. Dies hat praktische Gründ, denn während sich Organisationsstrukturen mit den Jahren ändern können und sich möglicherweise auch die Aufgabenverteilung verändert, bleiben die von einer Kommune erbrachten Leistungen, die von ihr in diesem Sinne erzeugten »Produkte«, weitgehend unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Hessischen Gemeindeverordnung muss ein Teilhaushalt jeweils ein Budget bilden. Zudem besteht jeder Teilhaushalt aus dem Teilfinanzhaushalt sowie dem Teilergebnishaushalt (siehe auch [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/0/0f/%C2%A74GemHVO_Hessen.pdf § 4 GemHVO] in Hessen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Beispiele von Rechtsprechungen:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/9/90/%C2%A74GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 4 GemHVO] in Baden-Württemberg&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=172309974978677867&amp;amp;sessionID=1219890354221976495&amp;amp;templateID=chtmltopdf&amp;amp;xid=4200375,5 § 4 GemHVO] in Schleswig-Holstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Warum werden Teilhaushalte erstellt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bedeutung und Funktion der Teilhaushalte ergibt sich aus dem Kontext des Haushaltsplanes: Auf Grundlage der vom Rat einer Kommune beschlossenen Haushaltssatzung verleiht der Haushaltsplan der kommunalen Verwaltung eine Handlungsermächtigung für den Planungszeitraum. Sowohl der Ergebnisplan als auch der Finanzplan stellen als Teil des Haushaltsplanes somit eine Ermächtigung dar, denn die eigentliche Budgethoheit liegt beim Rat und nicht der kommunalen Verwaltung. Die Aufgabe der Teilhaushalte besteht nun darin genauer zu spezifizieren, wie diese Ermächtigung im Detail aussieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilfinanzhaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Teilergebnishaushalt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilergebnishaushalt, der zweite verpflichtende Bestandteil eines Teilhaushalts, ist identisch zur Struktur des Ergebnishaushalts, beschränkt sich jedoch auf den Teilhaushalt. Der Teilergebnishaushalt, als Bestandteil der Teilergebnisrechnung, erfasst die geplanten Erträge und Aufwendungen, im Unterschied zu den Ein- uns Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes. Dadurch stellt er einen Budgetrahmen für die ordentlichen Erträge und [[Aufwendungen#Ordentliche Aufwendungen|Aufwendungen]] des entsprechenden Teilhaushalts.&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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	<entry>
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		<title>Teilfinanzhaushalt</title>
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		<updated>2024-08-14T08:19:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
*für Baumaßnahmen,&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von beweglichem [[Anlagevermögen]],&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*von aktivierbaren Zuwendungen sowie&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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	<entry>
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		<title>Teilfinanzhaushalten</title>
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		<updated>2024-08-14T08:18:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Teilfinanzhaushalt ist ein verpflichtender Bestandteil des Teilhaushalts. Der Teilfinanzhaushalt hat die Funktion einer Planungskomponente in der Teilfinanzrechnung des kommunalen Haushaltsplans. Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilhaushalts, im Gegensatz zu den Erträgen und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts. Dadurch kann ein klares Budget für die Ein- und Auszahlungen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
Im Teilfinanzhaushalt sind&lt;br /&gt;
*die Einzahlungen&lt;br /&gt;
*aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Sachanlagen,&lt;br /&gt;
*aus der Veräußerung von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
*aus Beiträgen u.ä. Entgelten,&lt;br /&gt;
*die sonstigen Investitionseinzahlungen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Auszahlungen&lt;br /&gt;
*für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,&lt;br /&gt;
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*für den Erwerb von Finanzanlagen,&lt;br /&gt;
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*die sonstigen Investitionsauszahlungen&lt;br /&gt;
einzeln sowie die Summe der Einzahlungen, die Summe der Auszahlungen und der [[Saldo]] daraus auszuweisen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ergebnisrechnung&amp;diff=1223</id>
		<title>Ergebnisrechnung</title>
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		<updated>2024-08-14T08:18:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Ergebnisrechnung ist ein Teil des doppischen [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Der_Jahresabschluss_einer_Kommune Jahresabschlusses] einer Kommune. Der [[Saldo]] aus Erträgen und Aufwendungen ergibt das [[Jahresergebnis]]. Sind die Erträge größer als die Aufwendungen spricht man von einem Jahresüberschuss. Bei einem Jahresfehlbetrag übertreffen die Aufwendungen die Erträge. Das Jahresergebnis oder auch das [[Ordentliche Ergebnis]] ist der entscheidende Indikator bei der Betrachtung der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Generationengerechtigkeit Generationengerechtigkeit].&lt;br /&gt;
Die Ergebnisrechnung bildet das Gegenstück zum [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt] und ist entsprechend gleich aufgebaut und gegliedert. Analog zu den [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Teilergebnis_und_Teilfinanzhaushalt Teilergebnishaushalten] werden zusätzlich die Teilergebnisrechnungen aufgestellt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Jahresergebnis&amp;diff=1222</id>
		<title>Jahresergebnis</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Jahresergebnis&amp;diff=1222"/>
		<updated>2024-08-14T08:17:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Jahresergebnis ist das Resultat der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Ergebnisrechnung Ergebnisrechnung]. Der [[Saldo]] aus Erträgen und Aufwendungen ergibt das Jahresergebnis. Sind die Erträge größer als die Aufwendungen spricht man von einem '''Jahresüberschuss'''. Bei einem '''Jahresfehlbetrag''' übertreffen die Aufwendungen die Erträge. Das Jahresergebnis oder alternativ auch das [[Ordentliche Ergebnis]] ist der entscheidende Indikator bei der Betrachtung der [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Generationengerechtigkeit Generationengerechtigkeit].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Nettoneuverschuldung&amp;diff=1221</id>
		<title>Nettoneuverschuldung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Nettoneuverschuldung&amp;diff=1221"/>
		<updated>2024-08-14T08:16:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Nettoneuverschuldung ist der [[Saldo]] aus Einzahlungen von neu aufgenommenen Krediten und der Auszahlungen zur Tilgung von bestehenden Krediten innerhalb eines [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsjahr Haushaltsjahres]. Ist dieser positiv steigen die gesamten Kreditverbindlichkeiten der Kommune um diesen Betrag, während eine negative Nettoneuverschuldung den Schuldenstand einer Kommune verringert.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Nettoneuverschuldung.png]]&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Finanzergebnis&amp;diff=1220</id>
		<title>Finanzergebnis</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Finanzergebnis&amp;diff=1220"/>
		<updated>2024-08-14T08:16:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das [[Saldo]] der kommunalen Finanzen mit zuzurechnenden Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Finanzergebnis bezeichnet. Es wird ermittelt aus Erträgen von Geldanlagen und [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Zinsen_und_Zinsaufwendungen Zinsen], finanziellen Aufwendungen (z. B. Zinsaufwendungen für Kredite) und [[Abschreibungen]] auf Wertpapiere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es Unterschiede zwischen einer kameralen und einer doppischen Verwaltung. Bei der [[Kameralistik]] wird das Ergebnis aus dem [[Saldo]] aus den Zinseinnahmen und –ausgaben errechnet. In der [[Doppik]] bemisst es sich nach der aktuellen Verwaltungstätigkeit, bei der die laufenden Einzahlungen von den laufenden Auszahlungen abgezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltsteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzergebnis-kameral.html '''''hier'''''] (kameral) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzergebnis-aus-laufender-verwaltungstaetigkeit-doppik.html '''''hier'''''] (doppisch)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunales_Finanzmanagement&amp;diff=1219</id>
		<title>Kommunales Finanzmanagement</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunales_Finanzmanagement&amp;diff=1219"/>
		<updated>2024-08-14T08:13:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einführung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1999 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder das kommunale Finanzmanagement zu reformieren. Bereits 1994 hatte die Gemeinde Wiesloch (Baden-Württemberg) begonnen, ihr Finanzmanagement zu reformieren. Die bisher verwendete Kameralistik war veraltet und genügte den Ansprüchen nicht mehr. Am 24.11.2000 wurden die Eckpunkte der Reform beschlossen. Im Jahr 2003 war eine Leitlinie ausgearbeitet, welche bis zum Jahr 2005 von den Ländern angepasst wurde. Ab 2005 erfolgte die flächendeckende Umstellung von der [[Kameralistik]] hin zu neuen Systemen. Dabei wird zwischen der erweiterten [[Kameralistik]] und der [[Doppik]], der '''DOPP'''elten Buchführung '''I'''n '''K'''onten, unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die [[Kameralistik]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kameralistik]] ist ein System der '''einfachen Buchführung''' welches von deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen seit 1975 verwendet wird. Mit der [[Kameralistik]] werden lediglich Zahlungsströme, also die Einnahmen und [[Ausgaben]] verbucht. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung und der [[Doppik]] ist die [[Kameralistik]] nicht in der Lage, Vermögenswerte von Inventar oder Besitz abzubilden. Auch Schulden und offene Forderungen können in der [[Kameralistik]] nicht abgebildet werden. Die [[Kameralistik]] ist damit '''inputorientiert''', also an den Einnahmen ausgerichtet. Zudem kann mit ihr nur der Geld-, nicht aber der Ressourcenverbrauch erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die erweiterte Kameralistik ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff »erweiterte Kameralistik«, auch »moderne Kameralistik« genannt, bezeichnet eine Weiterentwicklung der einfachen [[Kameralistik]]. Die [[Kameralistik]] wird hierbei um '''Ziele, Kennzahlen und Wirkungsbetrachtungen''', also eine [[Ausgaben]]- oder Outputsteuerung, ergänzt. Beispiele dafür sind unter anderem eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), eine Budgetierung oder ein [[Produkthaushalt]]. Dadurch wird das '''Geldverbrauchskonzept''' der einfachen [[Kameralistik]] um das Ressourcenverbrauchskonzept erweitert. Somit ist die erweiterte Kameralistik in der Lage, die meisten Elemente der [[Doppik]] umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die [[Doppik]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Doppik]] wird jeder Geschäfts- und Verwaltungsvorfall auf mindestens zwei Konten gebucht. Dabei wird, wie in der doppelten Buchführung üblich, einmal im Soll und einmal im Haben gebucht. Jeder Gutschrift auf einem Konto steht bei diesem System eine Belastung auf einem anderen Konto gegenüber. Wird beispielsweise in einer Kommune ein neuer Drucker angeschafft, wird dies auf einem Konto für die Betriebs- oder Geschäftsausstattung erfasst. Der Bestand des Kontos erhöht sich. Wurde der Drucker in bar bezahlt, vermindert sich gleichzeitig der Kassenbestand der Kommune im entsprechenden Konto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die [[Doppik]] soll, ebenso wie bei der erweiterten Kameralistik, sichergestellt werden, dass der '''Ressourcenverbrauch''' erfasst werden kann. Zudem soll durch die [[Doppik]] die '''Generationengerechtigkeit''' gewährleistet werden. Die [[Doppik]] ermöglicht es, anhand der Abschlussbilanz Aussagen über den (wirtschaftlichen) Erfolg oder Misserfolg einer Kommune in einem bestimmten Zeitraum zu treffen. Zudem erhöht die [[Doppik]] durch Budgets und die Aufstellung einer Bilanz, sowie aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der kommunalen Haushalte für die Bürger und ortsansässige Unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kameralistik&amp;diff=1218</id>
		<title>Kameralistik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kameralistik&amp;diff=1218"/>
		<updated>2024-08-14T08:12:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Geschichte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kameralismus hatte primär den Wiederaufbau des zerstörten Landes durch den Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648) zum Ziel. Die Wirtschaft sollte den Wohlstand der Nation durch staatliche Aktionen positiv beeinflussen und die Bevölkerung durch bspw. Siedlungsgründungen vermehrt werden. Als Grundlage dienten die Konzepte der Kameralwissenschaft (Wissenschaft der staatlichen Verwaltung), in der der Zweck eines Staates eine fähige Zentralverwaltung darstellte, die für das Wohl aller Bürger sorgt.  Im Jahr 1762 wurde die kameralistische Buchführung durch den österreichischen Hofrat Johann Mathias Puechberg erstmals schriftlich dargelegt. Sie kann als Teildisziplin der Kameralwissenschaft betrachtet werden, da sie die Buchführung der Kameralisten darstellt. Deutschland wird die kameralistische Buchführung  seit 1975 in Städten, Gemeinden und Landkreisen angewendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Prinzip ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kameralistik dient der systematischen Erfassung von Einnahmen und [[Ausgaben]] im Haushalt. Der Fokus liegt dabei eher auf Finanzzielen, als auf Sachzielen. Die Funktionen liegen vor allem in der Dokumentation, Messung und Steuerung, in dem Ist-Daten mit der Finanzplanung abgeglichen werden. Es werden Zahlungsströme abgebildet, jedoch erfolgt keine betriebswirtschaftliche Abgrenzung zwischen Einnahme und [[Einzahlung]], sowie zwischen Ausgabe und [[Auszahlung]]. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung und der [[Doppik]] ist die Kameralistik nicht in der Lage, Vermögenswerte von Inventar oder Besitz abzubilden. Auch Schulden und offene Forderungen können in der Kameralistik nicht abgebildet werden. In der kameralistischen Buchführung erfolgen zweiseitige Buchungen (Soll-Buchung und Ist-Buchung). Das Steuerungssystem in der einfachen Kameralistik ist inputorientiert, jedoch kann ein kamerales System auch outputorientiert sein (erweiterte Kameralistik). Wenn das System inputorientiert ist, also an den Einnahmen ausgerichtet ist, kann der Geldverbrauch, aber nicht der Ressourcenverbrauch erfasst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die erweiterte Kameralistik===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff »erweiterte Kameralistik«, auch »moderne Kameralistik« genannt, bezeichnet eine Weiterentwicklung der einfachen Kameralistik. Die Kameralistik wird hierbei um Ziele, Kennzahlen und Wirkungsbetrachtungen, also eine [[Ausgaben]]- oder Outputsteuerung, ergänzt. Beispiele dafür sind unter anderem eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), eine Budgetierung oder ein [[Produkthaushalt]]. Dadurch wird das Geldverbrauchskonzept der einfachen Kameralistik um das Ressourcenverbrauchskonzept erweitert. Somit ist die erweiterte Kameralistik in der Lage, die meisten Elemente der [[Doppik]] umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorteile der Kameralistik ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Jahrelange Erfahrung mit diesem System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nachteile der Kameralistik ===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
*Keine Information über das Ausmaß des Pensionsanspruchs von Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand&lt;br /&gt;
*Generationengerechtigkeit in der „einfachen“ Kameralistik problematisch&lt;br /&gt;
*Keine vollständige Abbildung von Schulden&lt;br /&gt;
*Keine vollständige Vermögenserfassung  und –bewertung&lt;br /&gt;
*Keine vollständige Abbildung der Aktivitäten der öffentlichen Hand&lt;br /&gt;
*Keine Abbildung des Ressourcenverbrauchs und Ressourcenaufkommens&lt;br /&gt;
*Keine Kennzahlen und Messgrößen für die einzelnen Bereiche&lt;br /&gt;
*Kein international anerkanntes Rechnungssystem&lt;br /&gt;
*Keine Aussagen über Zielsetzung und Aufgabenerfüllung&lt;br /&gt;
*Keine periodengerechte Zuordnung des Werteverzehrs&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltsdaten.de_-_%C3%9Cbersicht&amp;diff=1217</id>
		<title>Haushaltsdaten.de - Übersicht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltsdaten.de_-_%C3%9Cbersicht&amp;diff=1217"/>
		<updated>2024-08-14T08:01:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Was zeigt diese Seite?==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Seite „Der Haushalt im Überblick“ zeigt eine Auswahl wichtiger Zahlen aus dem Haushalt Ihrer Kommune, die wir für Sie überblicksartig zusammengefasst haben.&lt;br /&gt;
=== Ordentliches Ergebnis ===&lt;br /&gt;
In dieser Darstellung sehen Sie die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen Ihrer Kommune. Dies sind die Erträge und Aufwendungen, die in einem [[Haushaltsjahr]] üblicherweise anfallen. Nicht enthalten sind daher ungewöhnliche oder periodenfremde Geschäftsvorfälle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Haushaltsergebnis ist, wie in der [[Haushaltssatzung]], entweder als&lt;br /&gt;
* ''„Haushaltsüberschuss“'' ([[ordentliche Erträge]] größer als [[ordentliche Aufwendungen]]) oder als&lt;br /&gt;
* ''„Haushaltsfehlbetrag“'' ([[ordentliche Aufwendungen]] größer als [[ordentliche Erträge]]) &lt;br /&gt;
ausgewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Pro Einwohner ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Abschnitt zeigt die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zahlungsmittel ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschnitt „Zahlungsmittel“ fasst das [[Finanzergebnis]] Ihrer Kommune kurz zusammen. Es zeigt, wie sich deren liquide Mittel (das Bargeld in der Kasse der Kommune, der Geldbestand auf Girokonten, Schecks u.s.w.) entwickelt haben. Als Differenz aus den Einzahlungen und den Auszahlungen an liquiden Mitteln ergibt sich hier entweder  &lt;br /&gt;
* ein ''Überschuss'' oder  &lt;br /&gt;
* ein ''Fehlbedarf'' an Zahlungsmitteln. &lt;br /&gt;
Fehlbedarfe an Zahlungsmitteln erfordern Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, etwa die Aufnahme von [[Kassenkredit|Kassenkrediten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Abschnitt ist dargestellt, welche Einnahme- und Ausgabepositionen für die Kommune die größte Bedeutung haben und mit welchen Beträgen hier im gewählten Haushaltsjahr gerechnet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fremdfinanzierung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bereich der Fremdfinanzierung ist für die Kommunen ein besonders wichtiger, denn nicht alle [[Ausgaben]] lassen sich immer auch durch entsprechende Einnahmen decken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden an dieser Stelle die Kassenkredite der Kommune verstanden. Dies sind Kredite mit einer kurzen Laufzeit, die in Kommunen zur Liquiditätssicherung für die Finanzierung laufender [[Ausgaben]] genutzt werden. Sei es weil die [[Ausgaben]] an liquiden Mitteln die Einnahmen im [[Haushaltsjahr]] generell übersteigen oder weil der [[Finanzhaushalt]] zwar auf das Jahr betrachtet ausgeglichen ist, die benötigten Einnahmen an liquiden Mitteln sich jedoch erst nach den [[Ausgaben]] realisieren und daher zwischenfinanziert werden muss. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bestand an langfristigen Krediten hängt in der Regel mit der [[Investitionstätigkeit]] der Kommune zusammen. Langfristige Kredite werden für [[Investitionen]] oder für Investitionsfördermaßnahmen aufgenommen. Auch zur Refinanzierung älterer Kredite kommen sie in Frage, wenn sich durch die Ablösung bestehender Kredite günstigere Konditionen erzielen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Neue Investitionen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschnitt „Neue Investitionen“ zeigt eine Reihe von Informationen zur [[Investitionstätigkeit]] Ihrer Kommune. Aus den Top-3 der [[Investitionen]] lässt sich zunächst die Gesamthöhe der [[Investitionen]] im gewählten [[Haushaltsjahr]] ablesen. Zudem ist ersichtlich, für welche drei Projekte welcher Betrag vorgesehen ist und welchen Anteil diese an den Gesamtinvestitionen haben. Wichtig ist dabei, dass hier die Auszahlungen, bezogen auf das aktuelle Jahr, aufgeführt sind. Die Gesamtsumme, die in eines der aufgeführten Projekte investiert wird, kann also höher sein, wenn sich die Auszahlungen auf mehrere Jahre verteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon an anderer Stelle wird auch bei den [[Investitionen]] über die Investitionen pro Kopf ausgewiesen, wie sich die Gesamtsumme der [[Investitionen]] je Einwohner darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltsdaten.de_-_%C3%9Cbersicht&amp;diff=1216</id>
		<title>Haushaltsdaten.de - Übersicht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltsdaten.de_-_%C3%9Cbersicht&amp;diff=1216"/>
		<updated>2024-08-14T07:59:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Was zeigt diese Seite?==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Seite „Der Haushalt im Überblick“ zeigt eine Auswahl wichtiger Zahlen aus dem Haushalt Ihrer Kommune, die wir für Sie überblicksartig zusammengefasst haben.&lt;br /&gt;
=== Ordentliches Ergebnis ===&lt;br /&gt;
In dieser Darstellung sehen Sie die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen Ihrer Kommune. Dies sind die Erträge und Aufwendungen, die in einem [[Haushaltsjahr]] üblicherweise anfallen. Nicht enthalten sind daher ungewöhnliche oder periodenfremde Geschäftsvorfälle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Haushaltsergebnis ist, wie in der [[Haushaltssatzung]], entweder als&lt;br /&gt;
* ''„Haushaltsüberschuss“'' (ordentliche Erträge größer als [[ordentliche Aufwendungen]]) oder als&lt;br /&gt;
* ''„Haushaltsfehlbetrag“'' ([[ordentliche Aufwendungen]] größer als ordentliche Erträge) &lt;br /&gt;
ausgewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Pro Einwohner ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Abschnitt zeigt die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zahlungsmittel ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschnitt „Zahlungsmittel“ fasst das [[Finanzergebnis]] Ihrer Kommune kurz zusammen. Es zeigt, wie sich deren liquide Mittel (das Bargeld in der Kasse der Kommune, der Geldbestand auf Girokonten, Schecks u.s.w.) entwickelt haben. Als Differenz aus den Einzahlungen und den Auszahlungen an liquiden Mitteln ergibt sich hier entweder  &lt;br /&gt;
* ein ''Überschuss'' oder  &lt;br /&gt;
* ein ''Fehlbedarf'' an Zahlungsmitteln. &lt;br /&gt;
Fehlbedarfe an Zahlungsmitteln erfordern Maßnahmen zur Liquiditätssicherung, etwa die Aufnahme von [[Kassenkredit|Kassenkrediten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Abschnitt ist dargestellt, welche Einnahme- und Ausgabepositionen für die Kommune die größte Bedeutung haben und mit welchen Beträgen hier im gewählten Haushaltsjahr gerechnet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fremdfinanzierung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bereich der Fremdfinanzierung ist für die Kommunen ein besonders wichtiger, denn nicht alle [[Ausgaben]] lassen sich immer auch durch entsprechende Einnahmen decken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden an dieser Stelle die Kassenkredite der Kommune verstanden. Dies sind Kredite mit einer kurzen Laufzeit, die in Kommunen zur Liquiditätssicherung für die Finanzierung laufender [[Ausgaben]] genutzt werden. Sei es weil die [[Ausgaben]] an liquiden Mitteln die Einnahmen im [[Haushaltsjahr]] generell übersteigen oder weil der [[Finanzhaushalt]] zwar auf das Jahr betrachtet ausgeglichen ist, die benötigten Einnahmen an liquiden Mitteln sich jedoch erst nach den [[Ausgaben]] realisieren und daher zwischenfinanziert werden muss. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bestand an langfristigen Krediten hängt in der Regel mit der [[Investitionstätigkeit]] der Kommune zusammen. Langfristige Kredite werden für [[Investitionen]] oder für Investitionsfördermaßnahmen aufgenommen. Auch zur Refinanzierung älterer Kredite kommen sie in Frage, wenn sich durch die Ablösung bestehender Kredite günstigere Konditionen erzielen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Neue Investitionen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschnitt „Neue Investitionen“ zeigt eine Reihe von Informationen zur [[Investitionstätigkeit]] Ihrer Kommune. Aus den Top-3 der [[Investitionen]] lässt sich zunächst die Gesamthöhe der [[Investitionen]] im gewählten [[Haushaltsjahr]] ablesen. Zudem ist ersichtlich, für welche drei Projekte welcher Betrag vorgesehen ist und welchen Anteil diese an den Gesamtinvestitionen haben. Wichtig ist dabei, dass hier die Auszahlungen, bezogen auf das aktuelle Jahr, aufgeführt sind. Die Gesamtsumme, die in eines der aufgeführten Projekte investiert wird, kann also höher sein, wenn sich die Auszahlungen auf mehrere Jahre verteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon an anderer Stelle wird auch bei den [[Investitionen]] über die Investitionen pro Kopf ausgewiesen, wie sich die Gesamtsumme der [[Investitionen]] je Einwohner darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Aufwendungen&amp;diff=1215</id>
		<title>Aufwendungen</title>
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		<updated>2024-08-14T07:58:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Ordentliche Aufwendungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören [[Ausgaben]] für empfangene Güter und Dienstleistungen, die meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die [[ordentlichen Erträge]].&lt;br /&gt;
Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%).&lt;br /&gt;
Die ordentlichen Aufwendungen werden im [[Ergebnishaushalt]], den einzelnen [[Teilhaushalten]] sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Personalaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versorgungsaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch  Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== [[Abschreibungen]] ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Abschreibungen]] erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel [[Gewerbesteuerumlage]], Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Transferaufwendungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige [[ordentliche Aufwendungen]] ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zinsen und andere Finanzaufwendungen ===&lt;br /&gt;
Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Aufwendungen ===&lt;br /&gt;
Aufwendungen außerordentlicher Art sind [[Ausgaben]], die zwar durch kommunale Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge verursacht sind, aber nicht zum üblichen betrieblichen Ablauf zählen und deswegen unregelmäßig sind. Sie werden – wie die außerordentlichen Erträge – im [[Ergebnishaushalt]], bzw. den einzelnen Teilhaushalten dargestellt, allerdings ebenfalls als separate [[Ausgaben]] berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden.&lt;br /&gt;
Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, Abschreibungen wegen Brandschäden oder Wetterschäden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiter Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aufwendungen-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuer&amp;diff=1214</id>
		<title>Gewerbesteuer</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuer&amp;diff=1214"/>
		<updated>2024-08-14T06:29:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Gewerbesteuer wird - im Gegensatz zur Einkommenssteuer oder [[Körperschaftsteuer]] nicht eine bestimmte natürliche oder juristische Person mit der Steuer belastet, sondern ein Gewerbebetrieb. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Besteuerung ist gem. [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/7/77/Gewerbesteuergesetz.pdf § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz] (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Die Rechtsform des Betriebes ist insofern nicht von Bedeutung. Für gewisse (im Gesetz aufgeführte) Unternehmen existieren allerdings Steuerbefreiungen. Dazu zählen u.a. Altenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser. Die Höhe der Gewerbesteuer wird auf Grundlage des Steuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde ermittelt. Der Steuermessbetrag wird durch den Prozentsatz der Steuermesszahl (3,5% seit 2008) von dem Gewerbeertrag des Unternehmens ermittelt. Der hieraus resultierende Betrag ist dann mit dem Hebesatz der Gemeinde zu multiplizieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltssteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gewerbesteuer.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuer&amp;diff=1213</id>
		<title>Gewerbesteuer</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Gewerbesteuer&amp;diff=1213"/>
		<updated>2024-08-14T06:27:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Gewerbesteuer wird - im Gegensatz zur Einkommenssteuer oder [[Körperschaftssteuer]] nicht eine bestimmte natürliche oder juristische Person mit der Steuer belastet, sondern ein Gewerbebetrieb. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Besteuerung ist gem. [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/7/77/Gewerbesteuergesetz.pdf § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz] (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Die Rechtsform des Betriebes ist insofern nicht von Bedeutung. Für gewisse (im Gesetz aufgeführte) Unternehmen existieren allerdings Steuerbefreiungen. Dazu zählen u.a. Altenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser. Die Höhe der Gewerbesteuer wird auf Grundlage des Steuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde ermittelt. Der Steuermessbetrag wird durch den Prozentsatz der Steuermesszahl (3,5% seit 2008) von dem Gewerbeertrag des Unternehmens ermittelt. Der hieraus resultierende Betrag ist dann mit dem Hebesatz der Gemeinde zu multiplizieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Originalbeitrag von [http://www.haushaltssteuerung.de '''''Haushaltssteuerung.de'''''] weitere Informationen finden sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gewerbesteuer.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1212</id>
		<title>Ordentliche Erträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1212"/>
		<updated>2024-08-14T06:25:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erträge ==&lt;br /&gt;
Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind.&lt;br /&gt;
Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im [[Ergebnishaushalt]] und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben [[ordentliche Aufwendungen]] die [[Ausgaben]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Privatrechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-entgelte-spezielle.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kostenersatzleistungen und -erstattungen ===&lt;br /&gt;
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ===&lt;br /&gt;
Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-bestandsveraenderung.html '''''hier'''''] (Bestandsveränderungen) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aktivierte-eigenleistung.html '''''hier'''''] (aktivierte Eigenleistungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ===&lt;br /&gt;
Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:&lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuer]] und die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Grundsteuer Grundsteuer A und B]&lt;br /&gt;
*die Einkommensteuer&lt;br /&gt;
*die Körperschaftssteuer&lt;br /&gt;
*die Umsatzsteuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106] Abs. 5 und Abs. 5a GG  festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:&lt;br /&gt;
*die [[Kreisumlage]]&lt;br /&gt;
*die Schulumlage &lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuerumlage]]&lt;br /&gt;
*die Solidaritätsumlage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-steuerarten.html '''''hier'''''] (Steuern) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umlage.html '''''hier'''''] (Umlagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Transferleistungen ===&lt;br /&gt;
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-transferertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ===&lt;br /&gt;
Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisung] ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-zuweisungen-allgemeine.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ===&lt;br /&gt;
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte [[Investitionen]] von  Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-sonderposten.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige Erträge ===&lt;br /&gt;
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, [[Finanzerträge]], Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzerträge ===&lt;br /&gt;
Unter [[Finanzerträge]]n werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Erträge ===&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge beschreiben in der [[Doppik]] Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden [[Ausgaben]] dieser Art als [[außerordentliche Aufwendungen]] beschrieben.&lt;br /&gt;
Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Schulumlage&amp;diff=1211</id>
		<title>Schulumlage</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Schulumlage&amp;diff=1211"/>
		<updated>2024-08-14T06:24:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schulumlage ist ein Zuschlag zur [[Kreisumlage]], der von den Landkreisen erhoben werden kann. Diese Zulage wird von kreisangehörigen Kommunen eingefordert, die nicht selbst Schulträger sind. Sie dient dazu, die Kreise selbst als Schulträger zu entlasten.&lt;br /&gt;
Die Höhe der Schulumlage ergibt sich aus der Multiplikation der [[Kreisumlage]] mit dem vom Landkreis festgelegtem Umlagesatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Hessen ist die Erhebung der Schulumlage im [https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a9/%C2%A737HFAG_Hessen.pdf § 37 HFAG] des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) geregelt, wonach ein Landkreis einen Hebesatz aus einer Kombination des Hebesatzes der Kreis- und der Schulumlage errechnen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltsdaten.de_-_Kennzahlen&amp;diff=1210</id>
		<title>Haushaltsdaten.de - Kennzahlen</title>
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		<updated>2024-08-14T06:07:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Was zeigt diese Seite?==&lt;br /&gt;
Wie ihr Name bereits erkennen lässt, enthält diese Seite eine Reihe von [[Kennzahlen]] zum Haushalt Ihrer Kommune. Bei einer Kennzahl handelt es sich ganz grundsätzlich um ein Instrument, mit dem sich bestimmte Sachverhalte mit quantitativen – also zahlenmäßigen – Informationen beschreiben lassen. Die von [[Kennzahlen]] transportierten Informationen dienen insbesondere in der Wirtschaft als Interpretations- und als Entscheidungshilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Haushaltsdaten.de bieten wir die Möglichkeit, folgende [[Kennzahlen]] anzuzeigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Ordentliche Erträge pro Einwohner]]&lt;br /&gt;
* [[Ordentliche Aufwendungen pro Einwohner]]&lt;br /&gt;
* [[Steueraufwandsdeckungsquote]]&lt;br /&gt;
* [[Personalaufwand je Einwohner]]&lt;br /&gt;
* [[Aufwandsdeckungsgrad]]&lt;br /&gt;
* [[Zinslastquote]]&lt;br /&gt;
* [[Ordentliches Ergebnis pro Einwohner]]&lt;br /&gt;
* [[Nettosteueraufkommen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Interpretation von Kennzahlen==&lt;br /&gt;
Um eine Kennzahl interpretieren zu können, ist man auf Bezugsgrößen angewiesen. Man muss [[Kennzahlen]] also in der Regel im Kontext weiterer Informationen betrachten, um sie sinnvoll einordnen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Beispiel durch&lt;br /&gt;
* einen Vergleich mit früheren Perioden (z. B. im Rahmen eines Jahresvergleiches),&lt;br /&gt;
* einen Vergleich mit Zielwerten (Soll-Ist-Vergleich) oder&lt;br /&gt;
* einen Vergleich mit ihrer Art nach ähnlichen Wirtschaftseinheiten (Benchmarking).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Berechnung von Kennzahlen==&lt;br /&gt;
[[Kennzahlen]] lassen sich auf vielfältige Art und Weise berechnen. Und auch der Aufwand, der bei der Berechnung betrieben wird, unterscheidet sich. Von einfachen [[Kennzahlen]] bis hin zu komplexen Kennwahlsystemen gibt es hier eine große Bandbreite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders häufig anzutreffen ist bei der Berechnung von [[Kennzahlen]] in der Praxis die Normierung auf einen Basiswert. Dies hängt eng damit zusammen, dass [[Kennzahlen]] zur Interpretation genutzt werden. Möchte man etwa im Rahmen eines Benchmarking die Verschuldung verschiedener Kommunen vergleichen, macht es Sinn, Verhältniskennzahlen zu verwenden, die auf die Einwohnerzahl normiert sind. Die Verschuldung pro Kopf zu betrachten, ist deutlich sinnvoller, als ein Vergleich der absoluten Schulden zweier Kommunen. Dies hat unter anderem den Hintergrund, dass die Fähigkeit einer Kommune, Kreditzinsen zu begleichen und Kredite zu tilgen, eng mit ihrer Einnahmesituation verbunden ist. Und diese Einnahmen hängen eng mit der Einwohnerzahl zusammen (durch Steuern, Gebühren und Abgaben die erhoben werden oder durch (Schlüssel-)Zuweisungen, die sich auch an der Einwohnerzahl orientieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grenzen von Kennzahlen==&lt;br /&gt;
So aussagekräftig und interessant [[Kennzahlen]] auch sind: nicht immer haben sie den Informationsgehalt, den man sich von ihnen verspricht. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn zwei [[Kennzahlen]] zwar den gleichen Namen tragen, in ihre Berechnung jedoch unterschiedliche Ausgangswerte eingeflossen sind. Hier obliegt es denjenigen, die die Informationen bereitstellen, sauber zu dokumentieren und dem Betrachter, sich mit den Details der Berechnung vertraut zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im kommunalen Bereich können insbesondere strukturelle Merkmale einen Vergleich erschweren. Besonders die einfachen, verständlichen (und durch ihre Transparenz auch sehr reizvollen) [[Kennzahlen]] beziehen viele relevante Informationen nicht mit ein. Flächenmäßig große, dünn besiedelte und zudem noch räumlich zergliederte Kommunen müssen zum Beispiel in der Regel einen vergleichsweise hohen Anteil ihrer Mittel in den Aufbau, Betrieb und Erhalt ihrer Infrastruktur investieren. Eine rein auf die Einwohnerzahl bezogene, kennzahlenbasierte Betrachtung wird strukturellen Merkmalen wie einer großen Fläche oder einer unvorteilhaften Altersstruktur also möglicherweise nicht gerecht und kann Fehlschlüsse begünstigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Kommunales_Finanzmanagement&amp;diff=1209</id>
		<title>Kommunales Finanzmanagement</title>
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		<updated>2024-08-14T06:04:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Einführung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 1999 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder das kommunale Finanzmanagement zu reformieren. Bereits 1994 hatte die Gemeinde Wiesloch (Baden-Württemberg) begonnen, ihr Finanzmanagement zu reformieren. Die bisher verwendete Kameralistik war veraltet und genügte den Ansprüchen nicht mehr. Am 24.11.2000 wurden die Eckpunkte der Reform beschlossen. Im Jahr 2003 war eine Leitlinie ausgearbeitet, welche bis zum Jahr 2005 von den Ländern angepasst wurde. Ab 2005 erfolgte die flächendeckende Umstellung von der [[Kameralistik]] hin zu neuen Systemen. Dabei wird zwischen der erweiterten [[Kameralistik]] und der [[Doppik]], der '''DOPP'''elten Buchführung '''I'''n '''K'''onten, unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die [[Kameralistik]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kameralistik]] ist ein System der '''einfachen Buchführung''' welches von deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen seit 1975 verwendet wird. Mit der [[Kameralistik]] werden lediglich Zahlungsströme, also die Einnahmen und [[Ausgaben]] verbucht. Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung und der [[Doppik]] ist die [[Kameralistik]] nicht in der Lage, Vermögenswerte von Inventar oder Besitz abzubilden. Auch Schulden und offene Forderungen können in der [[Kameralistik]] nicht abgebildet werden. Die [[Kameralistik]] ist damit '''inputorientiert''', also an den Einnahmen ausgerichtet. Zudem kann mit ihr nur der Geld-, nicht aber der Ressourcenverbrauch erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die erweiterte Kameralistik ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff »erweiterte Kameralistik«, auch »moderne Kameralistik« genannt, bezeichnet eine Weiterentwicklung der einfachen [[Kameralistik]]. Die [[Kameralistik]] wird hierbei um '''Ziele, Kennzahlen und Wirkungsbetrachtungen''', also eine [[Ausgaben]]- oder Outputsteuerung, ergänzt. Beispiele dafür sind unter anderem eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), eine Budgetierung oder ein Produkthaushalt. Dadurch wird das '''Geldverbrauchskonzept''' der einfachen [[Kameralistik]] um das Ressourcenverbrauchskonzept erweitert. Somit ist die erweiterte Kameralistik in der Lage, die meisten Elemente der [[Doppik]] umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die [[Doppik]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Doppik]] wird jeder Geschäfts- und Verwaltungsvorfall auf mindestens zwei Konten gebucht. Dabei wird, wie in der doppelten Buchführung üblich, einmal im Soll und einmal im Haben gebucht. Jeder Gutschrift auf einem Konto steht bei diesem System eine Belastung auf einem anderen Konto gegenüber. Wird beispielsweise in einer Kommune ein neuer Drucker angeschafft, wird dies auf einem Konto für die Betriebs- oder Geschäftsausstattung erfasst. Der Bestand des Kontos erhöht sich. Wurde der Drucker in bar bezahlt, vermindert sich gleichzeitig der Kassenbestand der Kommune im entsprechenden Konto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die [[Doppik]] soll, ebenso wie bei der erweiterten Kameralistik, sichergestellt werden, dass der '''Ressourcenverbrauch''' erfasst werden kann. Zudem soll durch die [[Doppik]] die '''Generationengerechtigkeit''' gewährleistet werden. Die [[Doppik]] ermöglicht es, anhand der Abschlussbilanz Aussagen über den (wirtschaftlichen) Erfolg oder Misserfolg einer Kommune in einem bestimmten Zeitraum zu treffen. Zudem erhöht die [[Doppik]] durch Budgets und die Aufstellung einer Bilanz, sowie aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der privatwirtschaftlichen doppelten Buchführung, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der kommunalen Haushalte für die Bürger und ortsansässige Unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltssatzung&amp;diff=1208</id>
		<title>Haushaltssatzung</title>
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		<updated>2024-08-14T06:01:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
== Einführung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haushaltssatzung bildet den Kern eines Gemeindehaushaltes. Da auf der kommunalen Ebene, anders als auf der Bundesebene oder in den Ländern, kein Haushaltsgesetz wirkt, verabschiedet jede Kommune eine solche Satzung als rechtliche Grundlage für die Umsetzung ihres [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsplan Haushaltsplanes].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für Haushaltssatzungen:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a1/%C2%A794HGO_Hessen.pdf § 94 HGO in Hessen]&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/d/dd/%C2%A779GemO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 79 GemO in Baden-Württemberg]&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/c/ce/%C2%A777GO_Schleswig-Holstein.pdf §77 GO in Schleswig Holstein]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jedes [[Haushaltsjahr]] wird eine neue Haushaltssatzung erlassen. Wenn die Festsetzungen ordentlich nach Jahren unterschieden werden, darf eine Haushaltssatzung aber auch für zwei Jahre beschlossen werden. In einem solchen Fall spricht man im allgemeinen Sprachgebrauch von einem »Doppelhaushalt« oder »Zweijahreshaushalt«.&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Näheres hierzu:&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a3/%C2%A77GemHVO.pdf § 7 GemHVO-HE] für Hessen &amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/9/95/%C2%A77GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 7 GemHVO-BW] für Baden-Württemberg &amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/f/f6/%C2%A77GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 7 GemHVO-Doppik] für Schleswig Holstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer erarbeitet und beschließt die Haushaltssatzung? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Festgestellt wird der Entwurf einer Haushaltssatzung vom Gemeindevorstand. Gibt es in einer Gemeinde einen Beigeordneten für die Verwaltung des Finanzwesens (auch »Kämmerer« genannt), dann bereitet dieser den Entwurf der Haushaltssatzung vor. Beraten und beschlossen wird die Haushaltssatzung anschließend von der Gemeindevertretung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was steht in einer Haushaltssatzung? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Haushaltssatzung muss die Festsetzung des [[Haushaltsplan]]es enthalten. Dazu gehören&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*der [[Ergebnishaushalt]],&lt;br /&gt;
*der [[Finanzhaushalt]],&lt;br /&gt;
*die [[Kreditermächtigung]]&lt;br /&gt;
*die [[Verpflichtungsermächtigungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus müssen auch der Höchstbetrag der [[Kassenkredite]] und die Hebesätze der Grund- und der [[Gewerbesteuer]] enthalten sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis finden sich in den Haushaltssatzungen von Kommunen häufig nur die Mindestangaben zum [[Haushaltsplan]] in Form von Gesamtsummen und Gesamtbeträgen. Weitere Angaben und Hinweise müssen in diesem Fall dem [[Haushaltsplan]] selbst entnommen werden.&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Einzahlung&amp;diff=1207</id>
		<title>Einzahlung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Einzahlung&amp;diff=1207"/>
		<updated>2024-08-14T06:00:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Einzahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) und in der [[Doppik]] gebräuchlicher Begriff, der den Zufluss liquider Mittel bezeichnet. Einzahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. In einer öffentlichen Verwaltung gehen Einzahlungen bei der Kasse bzw. der Zahlstelle ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einzahlungen werden in der [[Doppik]] im [[Finanzhaushalt]] bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Zu veranschlagen sind hierbei grundsätzlich all diejenigen Einzahlungen, die im betrachteten [[Haushaltsjahr]] voraussichtlich eingehen werden. Nach Abschluss des [[Haushaltsjahr]]s werden die tatsächlich eingegangenen Einzahlungen in der [[Finanzrechnung]] bzw. den einzelnen [[Teilfinanzrechnung]]en ausgewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der doppische Begriff der Einzahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Einnahme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegensatz: [[Auszahlung]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Originalbeitrag von [http://www.haushaltssteuerung.de '''Haushaltssteuerung.de'''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-einzahlung.html '''hier'''].''&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1206</id>
		<title>Ordentliche Erträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ordentliche_Ertr%C3%A4ge&amp;diff=1206"/>
		<updated>2024-08-14T05:59:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Erträge ==&lt;br /&gt;
Ordentliche Erträge sind kommunale Einnahmen in einem bestimmten Zeitabschnitt, die in Geldwerten dargestellt sind. Dazu zählen Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Der Unterschied zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind.&lt;br /&gt;
Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Sie werden im [[Ergebnishaushalt]] und den einzelnen Teilhaushalten dargestellt. Im Gegensatz dazu beschreiben [[ordentliche Aufwendungen]] die [[Ausgaben]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Privatrechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschs von Leistungen erhoben werden. Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde als Vertragspartner verpflichten diese, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen, wodurch privatrechtliche Forderungen entstehen.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für privatrechtliche Entgelte sind Eintrittsgelder für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Mieten und Pachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-entgelte-spezielle.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ===&lt;br /&gt;
Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören Gebühren und Beiträge, die an eine zurechenbare öffentliche Leistung gekoppelt sind und somit in einem direkten Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen. Sie entstehen durch sogenannte Amtshandlungen und werden der Höhe nach einseitig festgesetzt. Dazu zählen zweckgebundene Abgaben sowie Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.&lt;br /&gt;
Ein Beispiel sind die Gebühren für KITAs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kostenersatzleistungen und -erstattungen ===&lt;br /&gt;
Kostenersatzleistungen und -erstattungen sind Erträge, welche der Kommune durch Dritte aufgrund von überregionalen Vereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen zufließen. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben, die durch das Bundesland an die Kommunen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ===&lt;br /&gt;
Bestandsveränderungen zeigen die Differenz eines Kontos zwischen dem Anfangs- und dem Schlussbestand an. Erträge sind als Bestandserhöhungen zu erfassen, Aufwendungen als Bestandsminderung. Diese werden in der Bilanz und in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktivierte Eigenleistungen sind Anlagegüter, die für die Eigennutzung produziert wurden. Solche Aufwendungen tragen zwar Kosten in der Erstellung mit sich, aber erhöhen in ihrem Nutzen das Vermögen einer Kommune. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig und werden in der Ergebnisrechnung als erfolgswirkend, also als Erträge verbucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-bestandsveraenderung.html '''''hier'''''] (Bestandsveränderungen) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-aktivierte-eigenleistung.html '''''hier'''''] (aktivierte Eigenleistungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ===&lt;br /&gt;
Kommunen beziehen finanzielle Beträge hauptsächlich über:&lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuer]] und die [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Grundsteuer Grundsteuer A und B]&lt;br /&gt;
*die Einkommensteuer&lt;br /&gt;
*die Körperschaftssteuer&lt;br /&gt;
*die Umsatzsteuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Aufkommen ist über den Steuerverbund nach [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html Art. 106] Abs. 5 und Abs. 5a GG  festgelegt ist. Die Höhe der Beträge wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und dann den Kommunen zugewiesen. Weitere Erträge kommen aus der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer und jeweils landesspezifischen anderen Steuern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umlagen sind Elemente des Finanzausgleichs und gelten als Geldleistungen, die einer Kommune als unmittelbares Mittel zur Finanzierung der kommunalen Körperschaft zugewiesen werden. Erhoben werden diese von den Kreisen, von höheren Gemeindeverbänden, von Gesamtgemeinden und von Zweckverbänden. Mögliche Umlagen eines Landes sind:&lt;br /&gt;
*die Kreisumlage&lt;br /&gt;
*die Schulumlage &lt;br /&gt;
*die [[Gewerbesteuerumlage]]&lt;br /&gt;
*die Solidaritätsumlage&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-steuerarten.html '''''hier'''''] (Steuern) und [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-umlage.html '''''hier'''''] (Umlagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Transferleistungen ===&lt;br /&gt;
Zu den Erträgen aus Transferleistungen gehören die Zahlungen aus anderen öffentlichen Bereichen an die Kommune ohne eine konkrete Gegenleistung. Solche Leistungen können Geldzahlungen oder auch Güter sein (sogenannte Realtransfers). Oftmals kommen diese Zuwendungen vom Bund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-transferertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ===&lt;br /&gt;
Zuweisungen und Zuschüsse zählen zu den Transferleistungen. Hier werden zahlreiche Einzelzuweisungen z. B. aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Bundeslandes verbucht und umfassen unter anderem Zuweisungen für Schulen und KiTas. Sie stellen Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben der Kommunen da. Die Entwicklung der [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Schl%C3%BCsselzuweisung Schlüsselzuweisung] ist jährlich schwankend und richtet sich nach der Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter allgemeinen Umlagen sind jene Zuweisungen zusammengefasst, die von den Kommunen an übergebietliche Körperschaften (wie Ämter oder Kreise) geleistet werden, ohne an einen Zweck gebunden zu sein. Die Höhe der Umlagen errechnet sich aus einem bestimmten Schlüssel. Zu den allgemeinen Umlagen zählen auch Umlagen an Zweckverbände, die keinem bestimmten Verwaltungszweck zugerechnet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-zuweisungen-allgemeine.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ===&lt;br /&gt;
Unter die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen fallen die Fördermittel, welche Kommunen für bestimmte [[Investitionen]] von  Dritten wie dem Land oder der EU erhalten. Diese Sonderposten sind als solche gekennzeichnet, weil sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital hinzugefügt werden können. Dazu zählen u. a. Straßenausbaubeiträge oder Erschließungsbeiträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-sonderposten.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sonstige Erträge ===&lt;br /&gt;
Sonstige ordentliche Erträge sind Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die Nebenerlöse aus sonstigen Tätigkeiten einer Kommune darstellen und nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind. Das sind hier alle Erträge aus der gewöhnlichen Tätigkeit einer Kommune, die nicht Umsatzerlöse, Erträge aus Verwaltungstätigkeit, Bestandsveränderungen, andere aktive Eigenleistungen, [[Finanzerträge]], Transfererträge, Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen und außerordentliche Erträge sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzerträge ===&lt;br /&gt;
Unter [[Finanzerträge]]n werden sämtliche Erträge aus finanzwirtschaftlichen Kapitalanlagen und der Kapitalbeschaffung zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere Zinserträge, Dividenden, Erträge aus der Wertaufholung von Finanzinstrumenten, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen und Erträge aus der Umschuldung von aufgenommenen Krediten. Dies schließt neben laufenden Erträgen auch einmalige, wie beispielsweise Abgangserfolge, mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-finanzertraege.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Außerordentliche Erträge ===&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge beschreiben in der [[Doppik]] Wertezuwächse, die zwar durch kommunale Vorgänge entstehen, aber nicht in die üblichen Geschäfts- und Verwaltungsabläufe fallen und somit unregelmäßig sind. Dabei sind sie von erheblicher materieller Bedeutung für den Haushalt. Im Gegensatz dazu werden [[Ausgaben]] dieser Art als [[außerordentliche Aufwendungen]] beschrieben.&lt;br /&gt;
Beispiele hierfür sind: Erträge aus Vermögensäußerungen durch Verkauf über den Buchwert, Verkäufe von Beteiligungen, Grundstücken oder der Auflösung von Rückstellungen.&lt;br /&gt;
Außerordentliche Erträge werden meist separat von der Erfolgsrechnung des aktuellen Haushaltsjahres behandelt, das sie sonst ein unzutreffendes Bild darstellen und so die Vergleichbarkeit der Ertragsverläufe verzerren würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ertraege-ausserordentliche.html '''''hier''''']&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ausgaben&amp;diff=1205</id>
		<title>Ausgaben</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Ausgaben&amp;diff=1205"/>
		<updated>2024-08-14T05:57:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ausgaben im [https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Doppik doppischen Sinne] vermindern das Geldvermögen. Das Geldvermögen seinerseits ist die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand und den Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten. Somit zählen [[Auszahlung]]en, Minderungen des Bestandes an Forderungen, sowie Vermehrungen der Geldschulden zu den Ausgaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgaben im kameralen Sinne entsprechen weitestgehend dem doppischen Begriff der [[Auszahlung]] und bezeichnen somit den Abfluss an liquiden Mitteln. Werden Ausgabepositionen als Haushaltsansätze in den [[Haushaltsplan]] aufgenommen, so haben sie den Stellenwert einer Ausgabeermächtigung. Ausgaben werden dann im [[Haushaltsplan]] angesetzt, wenn sie im entsprechenden [[Haushaltsjahr]] voraussichtlich fällig und somit kassenwirksam werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Originalbeitrag von [https://www.haushaltssteuerung.de/ '''Haushaltssteuerung.de'''] weitere Informationen finden Sie [https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ausgabe.html '''hier'''].''&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Anhang_zum_Haushaltsplan&amp;diff=1204</id>
		<title>Anhang zum Haushaltsplan</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Anhang_zum_Haushaltsplan&amp;diff=1204"/>
		<updated>2024-08-14T05:57:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dem [[Haushaltsplan]] sind nach...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
...[https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/%C2%A7_1_DoppikGemHV_HE_jlr-DoppikGemHVHEV5P1.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22jlr-DoppikGemHVHEV5P1%22%2C%22portalId%22%3A%22bshe%22%7D&amp;amp;_=%2F%C2%A7_1_DoppikGemHV_HE_jlr-DoppikGemHVHEV5P1.pdf § 1 Abs. 4 GemHVO-Doppik-HE] in Hessen folgende Anlagen hinzuzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Vorbericht]]&lt;br /&gt;
*Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm&lt;br /&gt;
*Haushaltssicherungskonzept (falls nötig)&lt;br /&gt;
*Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen&lt;br /&gt;
*Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Rücklagen, Rückstellungen, Kreditaufnahmen und ähnlichen Rechtsgeschäften&lt;br /&gt;
*Übersicht über die Budgets nach § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik-HE&lt;br /&gt;
*Übersicht über die Zuwendungen für Fraktionen &lt;br /&gt;
*Letzter [[Jahresabschluss]]&lt;br /&gt;
*Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ein vom Gemeinderat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept&lt;br /&gt;
*[[Stellenplan]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/d/d9/%C2%A71GemHVO_Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf § 1 Abs. 3 GemHVO-Doppik-BW] in Baden-Württemberg folgende Anlagen hinzuzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Vorbericht]]&lt;br /&gt;
*Finanzplan inkl. Investitionsprogramm&lt;br /&gt;
*Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität&lt;br /&gt;
*Übersicht der voraussichtlichen Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen&lt;br /&gt;
*Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres&lt;br /&gt;
*Letzter Gesamtabschluss&lt;br /&gt;
*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen&lt;br /&gt;
*Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist&lt;br /&gt;
*Übersicht über die Budgets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
...[https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a4/%C2%A71GemHVO_Schleswig-Holstein.pdf § 1 Abs. 2 GemHVO-Doppik-SH] in Schleswig-Holstein folgende Anlagen hinzuzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Vorbericht]]&lt;br /&gt;
*die Bilanz des Vorvorjahres&lt;br /&gt;
*eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme&lt;br /&gt;
*eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen&lt;br /&gt;
*eine Übersicht über die nach § 20 gebildeten Budgets unter Angabe der einzelnen Budgets zugeordneten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen&lt;br /&gt;
*die Hebesatzsatzung, soweit die Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat&lt;br /&gt;
*die Wirtschsftpläne der Sondervermögen der Gemeinde, für die Sonderrechnungen geführt werden und in der [[Haushaltssatzung]] Festsetzungen erfolgen&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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	<entry>
		<id>https://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php?title=Haushaltsjahr&amp;diff=1203</id>
		<title>Haushaltsjahr</title>
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		<updated>2024-08-14T05:56:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;EORedakteur: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine Haushaltsperiode, oder auch Haushaltsjahr genannt, ist der Zeitraum für den eine Kommune einen [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsplan Haushaltsplan] zu erstellen hat. Es stimmt mit dem Kalenderjahr überein und wird sowohl in der Hessischen Gemeindeordnung ([https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/4/45/%C2%A794HGO.pdf §94 HGO]) als auch in der Gemeindehaushaltsverordnung ([https://lexikon.haushaltsdaten.de/images/a/a3/%C2%A77GemHVO.pdf §7 GemHVO]) festgelegt. Am Ende des Haushaltsjahres muss eine Kommune zudem einen [[Jahresabschluss]] aufstellen. Dabei wird das abgelaufene Haushaltsjahr als Rechnungsjahr bezeichnet, während sich ein Haushaltsjahr immer auf das zukünftige Planungsjahr bezieht.&lt;br /&gt;
Da der Grundsatz der Jährlichkeit eine Aufstellung des [http://lexikon.haushaltsdaten.de/index.php/Haushaltsplan Haushaltsplans] für jedes Jahr verlangt, gelten diese Bestimmungen auch für einen [[Doppelhaushalt]].&lt;br /&gt;
[[Category:Inhaltsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>EORedakteur</name></author>
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