Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Aus Haushaltslexikon

Einleitung

Unter dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (auch: Einkommensteueranteil) wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden, der den Städten und Gemeinden zusteht.

Aktuelle Regelung

Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen Bundesland (nach Zerlegung). Der Rest des Aufkommens fließt in beiden Fällen hälftig Bund und Ländern zu.

Weblinks

Definitionsherkunft