Aufwendungen

Aus Haushaltslexikon

Ordentliche Aufwendungen

Ordentliche Aufwendungen beschreiben einen Werteverzehr in einem bestimmten Zeitabschnitt. Dazu gehören Ausgaben für empfangene Güter und Dienstleistungen, die meist planbar und regelmäßig wiederkehrend. Der Gegenbegriff sind die ordentlichen Erträge. Grob kann man diese Aufwendungen wie folgt darstellen: Personalaufwand (ca. 30%), Sachaufwand (ca. 25%), Transfers (ca. 43%) und Zinsaufwände (ca. 3%). Die ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt, den einzelnen Teilhaushalten sowie final in der Ergebnisrechnung abgebildet.

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Personalaufwendungen

Personalaufwendungen sind Aufwendungen, die für Mitarbeiter der Verwaltung anfallen, wie beispielsweise Beamtenbezüge, Vergütungen von Beschäftigen, Löhne, Versicherungsbeiträge und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.

Versorgungsaufwendungen

Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen, die für Versorgungsleistungen an Pensionäre oder Rentner anfallen.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Auch als „Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit“ bekannt, fallen darunter allgemeine Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf, Materialien und Rechtshilfe. Auch Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen werden darunter verstanden.

Abschreibungen

Abschreibungen erfassen die Wertminderungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen. Die Anschaffungskosten werden periodengerecht ermittelt und auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann über die Nutzungsdauer gleichmäßig erfolgen (linear) oder mit höherem Satz beginnen und danach abfallend erfolgen (degressiv).

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen

Aufwendungen und Zuweisungen für laufende Zwecke, Zuschüsse für Vereine und Kostenerstattungen an Zweckverbände.

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Zum Beispiel Gewerbesteuerumlage, Abwasserabgabe, Kreis- und Schulumlage, Umlage an Planungsverband.

Transferaufwendungen

Aufwendungen, die von der Gemeinde an Privatpersonen oder private Unternehmen ohne verpflichtende Gegenleistung gezahlt werden, wie beispielsweise Jugendhilfe oder Stipendien.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Aufwendungen, die den Bedarf der Verwaltung selbst betrifft, wie beispielsweise Büromaterial oder Software.

Zinsen und andere Finanzaufwendungen

Zinsen und andere Finanzaufwendungen bezeichnen vor allem Kreditzinsen.

Außerordentliche Aufwendungen

Aufwendungen außerordentlicher Art sind Ausgaben, die zwar durch kommunale Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge verursacht sind, aber nicht zum üblichen betrieblichen Ablauf zählen und deswegen unregelmäßig sind. Sie werden – wie die außerordentlichen Erträge – im Ergebnishaushalt, bzw. den einzelnen Teilhaushalten dargestellt, allerdings ebenfalls als separate Ausgaben berücksichtigt, da sie sonst die Aufwendungsverläufe des Haushaltsjahres verzerren würden. Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen beispielsweise: Verlustverkäufe von Grundstücken, Abschreibungen wegen Brandschäden oder Wetterschäden.

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